Als es Ende 2010 galt, Budgetlöcher im österreichischen Staatshaushalt zu schließen, schielte die heimische Bundesregierung zum großen Nachbarn Deutschland und fand ebenso großen Gefallen an der neuen deutschen Luftverkehrsabgabe.
Diese wurde (auch bezüglich Beträge) folglich annähernd kopiert, via Flugabgabegesetz beschlossen und brachte für Abflüge aus Österreich ab 1.4.2011 einige neue Zusatzkosten mit sich.
2018 wurden die Sätze dann reduziert, mit 1.9.2020 führte (in der Corona-Krise relativ unbemerkt, flog ohnehin kaum jemand) die Bundesregierung dann aber folgende Regelungen bezüglich Flugabgabe ein:
Für jeden Flug (von einem inländischen Flughafen) beträgt die Flugabgabe 12 Euro pro Passagier.
Für besonders kurze Flüge (Entfernung zwischen dem inländischen Abflughafen und dem Zielflugplatz weniger als 350 Kilometer) ist ein erhöhter Preis von 30 Euro an Flugabgabe pro Passagier zu entrichten.
Die Schwarz-Grüne Bundesregierung hat damit Kurzstreckenflüge teurer gemacht, Mittelstreckenflüge etwas teurer und Langstreckenflüge sogar etwas billiger. Damit möchte man auch die Nutzung der Bahn attraktiver machen.
Die o.g. Gebühren gelten pro Person (Sitz) und pro Abflug aus Österreich. Für Transitpassagiere oder Transferflüge über Österreich wird keine Flugabgabe eingehoben.
Auch Kinder unter 2 Jahren (ohne eigenen Sitzplatz), Flugpersonal, Ausbildungsflüge und Flüge zu militärischen, medizinischen oder humanitären Zwecken sind von der Flugticketsteuer nicht betroffen.
Die Ticketsteuer ist mit dem Ticketpreis zu entrichten.
Nachdem auf Flugtickets in Österreich keine Mehrwertsteuer bzw. auf Kerosin keine MÖSt. eingehoben wird, ist die Flugabgabe wohl eine ökologisch durchaus zu rechtfertigende Steuer.
Fairer wäre allerdings wohl eine (europaweite) Besteuerung via MWSt. oder MÖSt. auf Kerosin - bei der Flugticketabgabe wird alleine der Konsument und nicht der Anbieter (Fluglinie) besteuert. Sehr wohl hat die Flugticketsteuer allerdings auch leicht negative Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Fluglinien bzw. Flughäfen - es darf ob der geringen Einnahmen sogar die Steuerwirtschaftlichkeit (für den Staat) in Frage gestellt werden:
Die Einnahmen aus der Ticketsteuer erbrachten 2017 noch 115 Mio. Euro pro Jahr, ob der Halbierung wurden es (ob boomender Branche) 2018 dann 71 und 2019 immerhin 72 Mio. Euro...
2020 waren (ob Corona) die Flüge deutlich rarer und es verblieben im Steuersäckl des Finanzministeriums bescheidene 23 Mio. Euro, 2021 wurde mit 46 Mio. Euro auch nur ein ziemlich geringer Betrag erzielt, 2022 zogen die Einnahmen aus der Flugticketsteuer dann auf 117 Mio. an, 2023 waren es schon 156 Mio. Euro.
Damit ist die Flugabgabe aber nach wie vor eine Bagatellsteuer, welche auch kaum Lenkungseffekte mit sich bringt.
Auch Erhöhung per 1.9.2020 dürfte nur rund 100-150 Mio. Euro/Jahr an Einnahmen bringen - und das auch erst dann, sobald sich die Luftfahrtsbranche wieder einigermaßen erholt hat - was 2022 dann auch der Fall war.
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