Wenn Sie bei fallweiser Beschäftigung bzw. bei regelmäßiger Beschäftigung (Dienstverhältnis mindestens ein Monat bzw. auf unbestimmte Zeit) nicht mehr als 518,44 Euro pro Monat (Stand 2024) verdienen, spricht man von geringfügiger Beschäftigung.
Seit 2017 gibt es keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze mehr - zur Berechnung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist die monatliche Geringfügigkeitsgrenze heranzuziehen.
Weiterführende Informationen zur Geringfügigkeit für Unternehmer bzw. Angestellte sowie auch weitere Werte finden Sie bei den Linktipps ganz unten.
Geringfügigkeitsgrenze 2024: 518,44 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2023: 500,91 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2022: 485,85 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2021: 475,86 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2020: 460,66 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2019: 446,81 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2018: 438,05 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2017: 425,70 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2016: 31,92 Euro täglich bzw. 415,72 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2015: 31,17 Euro täglich bzw. 405,98 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2014: 30,35 Euro täglich bzw. 395,31 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2013: 29,70 Euro täglich bzw. 386,80 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2012: 28,89 Euro täglich bzw. 376,26 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2011: 28,72 Euro täglich bzw. 374,03 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2010: 28,13 Euro täglich bzw. 366,33 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2009: 27,47 Euro täglich bzw. 357,74 Euro monatlich.
Geringfügigkeitsgrenze 2008: 26,80 Euro täglich bzw. 349,01 Euro monatlich.
Geldmarie-Linktipp: