Viele Jahre kämpfte die Wirtschaftskammer Österreich für einen Handwerkerbonus - einem Bonus, den man dann erhält, wenn man diverse Arbeiten bei offiziellen Handwerkern mit Rechnung durchführen lässt.
Erstaunlicherweise gerade im Frühjahr 2014 (also als das nächste Sparpaket gerade vor der Türe stand und die Hypo Alpe Adria den Staatshaushalt erstmals so richtig bedrohlich ins Wanken brachte) konnten sich ÖVP und SPÖ auf einen kleinen Handwerkerbonus einigen - quasi als Gegengeschäft für die kostenlose Zahnspange (die es natürlich auch nicht in allen Fällen gibt) wurde der SPÖ der Handwerkerbonus in Testversion abgerungen. 2017 wurde der Handwerkerbonus bisweilen zum letzten Mal gewährt, dann war einige Jahre lang Pause...
Im Rahmen eines "Pakets für die Baubranche" realisiert die Regierung zwecks Konjunkturbelebung gerade wieder einen Handwerkerbonus, "Handwerkerbonus Plus" genannt. Dieser gilt für Sanierungsarbeiten bei Wohnungen oder Häusern - wie z.B. ein Fenstertausch oder aber auch ein An- oder Zubau. Der Bonus gilt für Arbeitsleistungen von Handwerksfachbetrieben für den privaten Wohn- und Lebensbereich im Inland, nicht aber für Materialkosten! Eine Liste der förderfähigen Leistungen finden Sie bei den Linktipps!
Bis maximal 2.000 Euro Bonus pro Person und pro Jahr gibt es im Jahr 2024 für Projekte bezüglich Umbauten, Sanierungen oder Renovierungen. Pro Haushalt sind 2 Anträge möglich, 2024 kann man sich also 4.000 Euro pro Haushalt für Handwerkertätigkeiten zurückholen.
Der Handwerkerbonus gilt (rückwirkend) ab 1.3.2024 und Anträge können seit 15.7.2024 online (siehe Link am Seitenende) bei der Bundesbuchhaltungsagentur eingereicht werden - auf der Website wird die Rechnung dann hochgeladen. Entweder man identifiziert sich via ID-Austria oder man lädt zusätzlich auch einen amtlichen Lichtbildausweis hoch - neben Namen, Anschrift und Bankdaten sind voraussichtlich keine weiteren Eingaben notwendig.
Die Förderung ist mit 20% der eingereichten Rechnungen begrenzt (also bis 10.000 Euro Rechnungsvolumen).
300 Mio. Euro stehen dafür in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung stehen, die Zuständigkeit liegt beim Finanzministerium.
Pro Jahr ist nur ein Antrag pro Person möglich - das soll wohl auch "Rechnungssplitting" verhindern. 2025 wird der maximale Förderbetrag pro Person auf 1.500 Euro (also 3.000 Euro pro Haushalt) sinken, es werden damit nur Kosten bis 7.500 Euro gefördert (20%= max. 1.500 Euro).
Der Mindestbetrag für förderwürdige Rechnungen wurde auf 250 Euro festgelegt - die 20% entsprechen somit einer Mindestförderhöhe von 50 Euro.
Durch den rückwirkend gültigen Starttermin (1.3.24) konnte man schon entsprechende Handwerkerarbeiten (natürlich mit Rechnung von qualifizierten Betrieben) beauftragen - und dann ab 15.7.24 auch sicherheitshalber rasch einreichen! Durchaus möglich, dass der Bonus nämlich recht rasch ausgeschöpft sein wird!
Bis 9.10.2024 wurden jedenfalls schon einmal 92.300 Anträge gestellt, 23 Mio. Euro (78,8% der Anträge) wurden schon ausbezahlt. Anträge für 2024 können noch bis 28.2.2025 eingereicht werden.
Der Handwerkerbonus sollte Privaten einen (einmaligen) steuerlichen Anreiz bieten, professionelle Handwerker (und keine Pfuscher) zu konsultieren und somit die Schwarzarbeit zurückzudrängen.
Der Bonus galt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten. Beispiele: Maler, Tapezierer, Tischler, Fenster etc.
20% der nachgewiesenen Arbeitskosten bis 3.000 Euro konnten eingereicht werden - die Rückvergütung betrugt somit maximal 600 Euro. Nur die Lohnkosten der Handwerker konnten mit 20% vergütet werden - nicht aber das Material!
Diese Summe galt pro Steuerzahler.
Den Handwerkerbonus gab es erstmals ab 1.7.2014 - 10 Mio. waren für 2014 vorgesehen, 20 Millionen dann für das Jahr 2015. 2014 waren die Gelder schon per 19.11. verbraucht, sodass schon auf 2015 vorgegriffen wurde.
Die 20 Mio. Euro für 2015 waren dann per 10. August 2015 schon wieder weg und dann pausierte der Bonus schließlich bis 1.7.2016, ab dem dann wieder 20 Millionen für 2016 und 20 Mio. für 2017 zur Verfügung standen.
Mit 13.7.2017 war das Budget dafür auch schon wieder aufgebraucht, seitens neuer Regierung wurde dann kein Handwerkerbonus mehr geplant.
Ob der Corona-Krise gibt es seit Herbst 2020 eine dem Handwerkerbonus ähnliche Begünstigung: Den Reparaturbonus. Er bestand anfangs in der Halbierung der fälligen Mehrwertsteuer (von 20% auf 10%) und sollte auch seitens Handwerker an die Kunden weitergegeben werden.
Dies sollte dem Umweltschutzgedanken (mehr reparieren, weniger wegwerfen - z.B. für Fahrräder) und der Handwerkerbranche dienen. In weiterer Folge wurde der Reparaturbonus neu adaptiert, damit deutlich attraktiver und wird nun deutlich häufiger in Anspruch genommen:
Aktuell wird von 2023 bis 2025 Geld für eine neue Form des Reparaturbonus zur Verfügung gestellt, 2023 waren hier anfangs 30 Mio. Euro budgetiert, das Budget wurde aber bereits mehrfach erhöht. 130 Mio. Euro wurden im Rahmen eines EU-Programmes dotiert, nationale Mittel von 124 Mio. Euro wurden noch zugeschossen.
Bis zu 50% der Rechnung bzw. maximal 200 Euro pro Reparatur übernimmt das Klimaministerium.
Der Reparaturbonus wird jedenfalls gerne in Anspruch genommen: 2022 waren es über 350.000 mal, 2023 (trotz Pause) gar 480.000x bei rund 3.100 Partnerbetrieben. Zumeist betraf dies Smartphones und Handys, oft auch Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kaffeemaschinen oder Laptops, aber auch Toaster, Fernseher oder Rasenmäher. Auch E-Bikes werden häufig mit dem Reparaturbonus "saniert", ab 16. September 2024 sind auch normale Fahrräder (ohne Motor; Reparatur, Service oder Wartung) vom Reparaturbonus begünstigt.
Ob mehrfachen Betrugsverdacht (Scheinrechnungen) seitens Firmen wurde der Reparaturbonus von 2.7.2023 bis 25.9.2023 ausgesetzt. Seit der Wiedereinführung wird die Förderung nunmehr direkt an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt. Diese müssen die Reparatur nunmehr aber vorfinanzieren.
Mehr über den aktuellen Reparaturbonus, Antragstellung und eine Liste von Partnerbetrieben beim Linktipp unten!
Geldmarie-Linktipps: