Seit 2009 ist die Absetzbarkeit von Spenden in Österreich neu geregelt - und am Start dieser neuen Regelung hat sich die Politik auch gleich den Zorn so mancher NGO's zugezogen, der dann nur langsam und teilweise verflog...
Denn Grundvoraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist die sogenannte "Mildtätigkeit". Entwicklungshilfe sowie Katastrophenhilfe sind hiebei gleichgestellt - Spenden an diesbezüglich begünstigte Organisationen waren somit seit dem 1.1.2009 steuerlich absetzbar.
Private Personen können Geldspenden bis zur Höhe von 10 Prozent des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte absetzen, bei Unternehmen können Geld- und Sachspenden bis zur Höhe von 10 Prozent des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres im Rahmen der Gewinnermittlung berücksichtigt werden. Entsprechende Belege sind 7 Jahre lang aufzubewahren.
Viele bekannte Organisationen schienen jedoch anfangs auf der Liste (finden Sie ganz unten bei den Linktipps) der "mildtätigen" Organisationen des Finanzministeriums nicht auf.
Umweltorganisationen wie Greenpeace oder Global 2000 sowie Tierschutzorganisationen fehlten 2009 noch gänzlich. Amnesty-International, Greenpeace oder auch Global 2000 wurde dann aber später ob harscher Kritik von vielen Seiten nachträglich (bzw. sogar teilweise rückwirkend gültig) der -mittlerweile- langen Liste hinzugefügt. Ende 2023 wurde das Gemeinnützigkeitsreformgesetz neu adapiert sodass ab 2024 das Einkommensteuergesetz vorsieht, dass alle Spendenzwecke, welche als gemeinnützig oder mildtätig anzusehen sind, spendenbegünstigt werden.
Insgesamt blieb die das Absetzen von Spenden hinter der erwarteten Kosten (für den Fiskus) - somit wurden dann 2012 weitere Spendenarten an so manchen Empfänger ebenfalls steuerlich begünstigt: Auch Spenden an Freiwillige Feuerwehren, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, und Tierheime (aber keine Tierschutzorganisationen) wurden der Spendenliste (welche Sie unten bei den Links abfragen können) hinzugefügt.
Seit 2016 sind auch Spenden an gewisse Kulturbetriebe steuerlich absetzbar - allerdings nur solche Kunst- und Kultureinrichtungen, welche auch Förderungen von Staat oder Land erhalten. Eine äußerst seltsame Legitimation, meint die Geldmarie...
Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, die Spende unter Angabe der Sozialversicherungsnummer abzugeben. Die begünstigte Organistation leitet diese Nummer dann an das Finanzamt weiter und die steuerliche Anrechnung erfolgt dann automatisch (ohne Vorlage von Belegen bzw. Einreichung).
Mit 1.1.2017 werden die Spenden von den Spendenorganisationen verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und somit auch automatisch in die jeweilige Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen.
Die Angabe des Geburtsdatums und des vollen Namens (wie am Meldenzettel) wird bei Spenden damit sogar notwendig - erfolgt die Spende anonym, ist eine steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr möglich.
Überprüfen Sie dann bei der Einkommensteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") auch, ob Ihre Spenden tatsächlich auch beim Finanzamt registriert wurden - in den ersten Jahren gab es hier noch kleinere Problemchen...
Geldmarie-Linktipps: