Es kommt durchaus bei vielen Schadensfällen vor: Die tatsächliche Schadenshöhe nach einem Versicherungsfall ist nur sehr schwer, sehr teuer und aufwändig bzw. gar nicht zu ermitteln und könnte vielleicht auch durchaus strittig sein bzw. werden.
Bevor man nun den Rechtsweg (mit unsicherem Ausgang) beschreitet, ist ein für beide Seiten (Versicherung und Geschädigter) akzeptables und wirtschaftlich vertretbares Angebot eine oftmalig interessante Lösung - eine Abfindungserklärung (oft auch "Entschädigungsquittung" genannt) muss her.
Dabei handelt es sich um ein von der Versicherung vorausgefülltes Schriftstück mit einem Abfindungsangebot für den gegenständlichen Versicherungsfall, in welchem der Geschädigte durch seine Unterschrift diese Abfindung akzeptiert und gleichzeitig auf weitere Forderungen aus diesem Schaden verzichtet.
In der Regel wird es sich hier um ein (oft noch während der Schadensabwicklung verhandelbares) Kompromissangebot zwischen Versicherungsangebot und Geschädigtenforderung handeln. Die Versicherung erspart sich damit weitere Arbeit und eventuell noch höhere Kosten - der Geschädigte erhält relativ rasch seine Entschädigungsleistung (normalerweise umgehend nach dem Unterzeichnen der Erklärung) und erspart sich den (unsicheren und oft teuren) Rechtsweg.
Unterschreiben Sie Abfindungserklärungen aber nur bei absoluter Zufriedenheit mit dem Abfindungsangebot. Bei höheren Beträgen (bzw. noch vielen ungeklärten Fragen) ist eine vorherige Rechtsberatung oft durchaus zielführend - manchmal erhöht das Wissen um die Präsenz eines Rechtsanwaltes auch die Leistungsbereitschaft von Versicherungen.
Gerade bei Personenschäden mit noch unklarem Ausgang (z.B. sind die Verletzungen noch nicht ausgeheilt, die Folgeschäden wie z.B. Invalidität noch nicht abseh- bzw. feststellbar) sollte man eine Abfindungserklärung nicht voreilig (bzw. nur mit schriftlich vermerkten Vorbehalten) unterfertigen.