Ein im privaten Versicherungsgebrauch kaum bekannter (aber sehr wichtiger) Begriff ist der "Allmählichkeitsschaden". Wie der Name schon verrät, bezeichnet er Schäden, die durch schleichende (allmähliche) Einwirkung an einer Sache entstehen.
Zumeist ist dieser Schaden in privaten Haushalts- oder Eigenheimversicherungen nicht gedeckt - es handelt sich nämlich dabei um kein klassisches Versicherungsereignis. Auch wenn der Allmählichkeitsschaden oft plötzlich sichtbar wird: Der Zahn der Zeit (und dessen unten genannte Helfer) haben den Schaden schon länger vorbereitet.
Solche Schäden übernimmt (besonders im privaten Bereich) kaum eine Versicherung (wenn, dann nur vereinzelt). Ist auch irgendwie logisch: Irgendwann kommt die beste Hausmauer in die Jahre bzw. wird das beste Dach alt...
Auch wenn dann z.B. ein (versicherter) Sturm die ohnehin schon spröde Fassade ruiniert - die Versicherung könnte sich (Prüfung des Schadens vorausgesetzt) leistungsfrei erklären (je nach genauer Sachlage) bzw. auch die Leistung aliquot kürzen.
Sehr wohl kann man sich aber im gewerblichen Bereich (im Rahmen der Haftpflichtversicherung) gegen Zusatzprämie für viele Allmählichkeitsschäden absichern.