Versicherungen machen ihre Bedingungen prinzipiell dazu, eine kalkulierbare Versicherungsgemeinschaft zusammenzubringen. Gäbe es die Angehörigenklausel nicht, wären wohl viele Versicherungsnehmer sehr froh darüber. Und alle würden auch wesentlich mehr Prämien zahlen - und dem Versicherungsbetrug wäre da oder dort Tür und Tor geöffnet...
Denn die Angehörigenklausel besagt, dass Schäden, welche im Bereich Haftpflichtversicherung einem nahen Angehörigen zugefügt werden, von der Leistung ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für Personen, die im gleichen Haushalt leben bzw. die in der gleichen Haftpflichtversicherung versichert sind.
Nahe Angehörige sind:
Dass auch keine Deckung für Sachen besteht, die man selbst besitzt oder in Verwahrung genommen hat (ausgeborgt hat) und die dann kaputt gehen, kann man als allgemein bekannt annehmen (auch wenn es auch hier immer wieder Schadensmeldungen gibt). Hier hilft im besten Fall die Gewährleistung (z.B. bei Elektrogeräten innerhalb der Garantiezeit) oder eine eigene Geräteversicherung.
Das ganze Vertragswerk bezüglich Angehörigenklausel ist mit Sicherheit (auch wenn es viele Versicherungsnehmer immer wieder nicht so sehen) sehr sinnvoll: Denn die Schäden würden (wie auch die Versicherungsprämien) in ungeahnte Höhen steigen, würde dieser Passus nicht bei den meisten Versicherungspolizzen vorhanden sein.
Wohl jeder defekte Gegenstand im eigenen Haushalt müsste plötzlich (abgesehen von den sogenannten Tätigkeitschäden, die noch separat erklärt werden) von der Versicherung bezahlt werden: "Ich habe meiner Schwester unabsichtlich den Fernseher zerstört", "Mein Kind hat meiner Oma die Tapete angemalt", "Ich habe den Laptop meiner Freundin mit Wein übergossen", "Ich habe den Vorhang meiner Freundin unabsichtlich zerstört" etceteraetcetera.
"Fürchterlich", meint die Geldmarie.
Sie können sich also vorstellen, dass Versicherungen kein großes Interesse an solchen (oft auch wahren) Schäden haben - auch die Versicherungsgemeinschaft sollte an solchen Schadensfällen (die meistens auch kleinere Schadenssummen aufweisen, die durchaus selber leistbar sind) eher nicht interessiert sein. Denn die Prämien für Haushaltsversicherungen (in welchen die Privathaftpflichtversicherung in Österreich zumeist vorkommt) würden sofort massiv steigen. Denn auch wenn viele Geschichten wahr sind - dem Versicherungsbetrug wäre einigermaßen Tür und Tor geöffnet. Und teilweise ist dem ja auch schon so:
Mittlerweile gibt es die Möglichkeit eines erweiterten Versicherungsschutzes in der Haftpflichtvesicherung: Gegen massive Mehrprämie können solche Schadenersatzansprüche von Verwandten (wie auch die Tätigkeitsschäden) nunmehr mitversichert werden.
Macht für Eltern mit sehr "eifrigen" Kindern, die oft bei der Oma das Haus verwüsten, durchaus Sinn. Für die Versicherungsgemeinschaft wohl weniger.
Die Versicherungen haben hier in guten Jahren dem Druck der "Raunzer" nachgegeben - die Geldmarie meint, dass man (im Sinne der Ehrlichen) solche Versicherungsdeckungen nicht anbieten sollte und die Angehörigenklausel nach wie vor ihren Sinn hat.
Als Trost für die "braven Zahler": Versicherungen sehen bei Verträgen immer mehr auf die Wirtschaftlichkeit. Stellt sich heraus, dass laufend mehr "rausgeholt" als einbezahlt wird, werden solche Verträge bzw. die gesamte Kundenverbindung saniert (verteuert bzw. um Risken reduziert) oder gekündigt.