Egal ob Geschäftsreise oder Urlaub - ein Autounfall im Ausland ist wohl noch unangenehmer als ein solcher in Österreich. Mangelnde Fremdsprachenkenntnisse der Unfallbeteiligten und Unwissen über die behördliche Vorgangsweise bzw. Vesicherungsabwicklung führen häufig dazu, dass der erste Anruf von der Unfallstelle an den heimischen Versicherungsberater (soweit einer vorhanden ist) geht - und zwar auch dann, wenn der Versicherungskunde am Unfall gar nicht Schuld trägt.
Im Regelfall sollte Sie Ihr Versicherungsansprechpartner beruhigen können: Ein Unfall im Ausland ist im Ablauf nicht wesentlich anders abzuwickeln, als ein Unfall in Österreich:
Primär gilt es natürlich (noch vor Anrufen bzw. Papierkrieg) die Sicherung der Unfallstelle vorzunehmen: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern (Pannendreieck), Verletzten helfen und gegebenenfalls die Rettung anrufen (Euro-Notruf: 112).
Bei Personenschäden oder schweren Verständigungsproblemen oder absehbaren Streitigkeiten bezüglich Schuldfrage ist jedenfalls auch die Polizei zu verständigen - bei reinen Sachschäden ist dies nicht immer erforderlich (wenn der folgende Papierkram locker über die Bühne geht, kann man wohl auf die Polizei verzichten).
So es sich nur um leichtere Sachschäden handelt, füllen Sie den (hoffentlich mitgenommenen) europäischen Unfallbericht aus. In manchen Ländern wird auch die Vorlage einer Grünen Karte noch notwendig sein. Füllen Sie diesen Unfallbericht (trotz vielleicht vorhandener Stresssituation) sehr sorgfältig aus (manche Menschen füllen die eigenen Fahrzeug- und Versicherungsdaten schon zu Hause aus - erspart dann einigen Papierkram bei oft unguter Witterung).
Insbesondere die Personendaten (Name, Anschrift, Ausweisdaten) des Unfallgegners sowie Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Land, Marke, Type etc.) und Versicherungsdaten (Versicherungsanstalt, Polizzennummer) sind wichtig. Alle unfallbeteiligten Lenker sollten diesen Unfallbericht dann idealerweise auch unterschreiben - achten Sie aber darauf, das die Angaben und Skizzen der Realität entsprechen.
Besonders bei den Versicherungsdaten genau aufpassen - der Name der ausländischen Versicherung ist besonders wichtig für spätere Abwicklung. So die Polizei den Unfall aufnimmt, urgieren Sie eine Kopie des Unfallprotokolls.
Machen Sie sicherheitshalber auch Fotos von der Unfallstelle bzw. den Beschädigungen - vielleicht werden diese später ja noch benötigt. Da bei Unfällen im Ausland noch immer das Recht des jeweiligen Landes gilt (auch wenn sich dieses schön langsam in Europa annähert), sind Beweise von der Unfallstelle sicher kein Nachteil.
So Sie einen Mietwagen fahren, verständigen Sie unbedingt gleich nach dem Unfall auch die Mietwagenfirma.
Ist Ihr Fahrzeug defekt und Sie haben einen Schutzbrief für das Ausland (ÖAMTC, ARBÖ oder auch von einer Versicherung), kontaktieren Sie die jeweilige Hotline zwecks Organisation der Pannenhilfe bzw. des Abschleppdienstes.
So das Fahrzeug im Ausland provisorisch fahrtüchtig gemacht werden muss, dokumentieren Sie die Schäden und lassen Sie sich auch unbedingt eine Rechnung über die provisorische Reparatur geben. Eine Komplettreparatur des Autos muss zuerst seitens zuständiger Versicherung (je nach Verschuldensfrage) genehmigt werden - dazu wird Ihr Fahrzeug vorher besichtigt. Die Abwicklung in Österreich ist hier Standard.
So Sie am Unfall keine Schuld tragen, müssen Sie den Unfall nicht der eigenen Versicherung melden - ansonsten tun Sie dies unverzüglich (maximal 1 Woche).
So Sie selbst am Unfall Schuld sind oder eine Teilschuld absehbar ist, wird der Unfallgegner dann via ausländischer Korrespondenzversicherung die Ansprüche bei Ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen - Ihnen selbst bleibt ohnehin nur die Möglichkeit, auf eine eventuell vorhandene Kaskoversicherung zurückzugreifen.
Ist der ausländische Unfallgegner schuldig oder teilschuldig, können Sie den Schaden über eine sich in Österreich befindliche Korrespondenzversicherung (abzurufen beim Versicherungsverband, VVO- siehe Link unten, dort dann auf "weitere Informationen" klicken und den Namen der Versicherung eingeben) abwickeln.
Die meisten europäischen Versicherungen haben hier eine Partnerversicherung in Österreich (oft sind die Versicherungen ohnehin im selben Konzern) - via Homepage des VVO ist diese recht rasch zu finden. Sie sollten nur die Versicherung des Unfallgegners richtig und genau notiert haben... Notfalls kann ein Anruf beim Versicherungsverband helfen - dieser nennt Ihnen dann den richtigen Ansprechpartner.
Hat die ausländische Versicherung in Österreich keine Korrespondenzversicherung nominiert, so gibt es für Auslandsschäden einen Turnusplan (immer abwechselnd) österreichischer Versicherungen, welchen Sie ebenfalls beim VVO finden.
Eine gute Autowerkstatt wird Ihnen bei der Versicherungsabwicklung auch dann helfen, wenn der Unfall im Ausland passiert ist - der Aufwand ist nicht wirklich größer...
Auch wenn die nun schon lange gegebene Möglichkeit der Abwicklung über eine in Österreich befindliche Versicherung bzw. Schadenregulierungsstelle sehr erfreulich ist - die Abwicklung von Versicherungsschäden im Ausland dauert nach wie vor etwas länger als in Österreich.
So auf heimischen Straßen ein Unfall mit einem Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen passiert, ist die Vorgangsweise bei Selbstverschulden nicht anders, als hätte man mit einem in Österreich gemeldeten KFZ einen Unfall gehabt:
Europäischen Unfallbericht ausfüllen und rasch (7 Tage Frist) an die eigene Haftpflichtversicherung weiterleiten. Diese regelt dann mit dem ausländischen Korrespondenzbüro die Ansprüche aus Sach- und Personenschäden.
Liegt die Schuld beim Lenker des ausländischen KFZ, so ist es sinnvoll, einmal den Versicherungsverband zu kontaktieren. Dieser nennt Ihnen dann den Schadensregulierungsbeauftragten (eine Versicherung oder ein auf die Abwicklung spezialisiertes Schadenregulierungsbüro), welcher für die Schadensabwicklung mit Ihnen zuständig ist.
Die meisten europäischen Versicherer haben diesbezüglich "Grüne Karte-Korrespondenten", welche man auf der Homepage des VVO (siehe Link) einsehen kann - ist kein Korrespondenten nominiert oder ist der Versicherer unbekannt, kann man auf den Turnusdienst für die Bearbeitung von Ausländerschadensfällen zurückgreifen, welcher ebenfalls auf der Homepage des VVO zu finden ist.
Ergo: Bei Unfällen im Ausland (bzw. im Inland mit ausländischen KFZ) an welchen Sie nicht zumindest Mitschuld tragen, zuerst via VVO (Homepage oder Telefon) den zuständigen Schadensbearbeiter in Österreich ausfindig machen und kontaktieren. Telefonnummer VVO: Tel: +43 1 711 56 0 (bitte kurzes Mail, wenn diese einmal nicht mehr stimmen sollte).
Eine Meldung an den eigenen Versicherer ist nur bei Mitschuld oder Schuld am Unfall notwendig.
Geldmarie-Linktipps: