Auch wenn der Name dieser Versicherung noch nicht "gegendert" wurde (auch Frauen bauen bzw. lassen bauen) - die Bauherrenhaftpflicht ist eine Versicherung, auf welche Frau und Mann nicht vergessen sollte.
Egal ob man einen Neubau oder einen Umbau vornimmt, egal ob als Bauherr, Baudame oder auch als Unternehmen - der oder die Bauführenden sind oft mit Risken und Haftungen konfrontiert, welche finanziellen Extremschaden verursachen können.
Der sogenannte Bauherr haftet nämlich nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für Schäden, die die Haftpflichtversicherung von so manchen Professionisten mangels schlüssiger Beweisführung des Verursacherprinzips nicht übernimmt. Die mit dem Bauvorhaben beauftragten Unternehmen (Architekten, Baufirmen, Elektriker, Dachdecker etc.) haben zwar (höchstwahrscheinlich) eigene Haftpflichtversicherungen - oft ist aber eine Zuordnung des Schadens ob des zumeist herrschenden Baustellenchaos gar nicht möglich.
Und da kommt dann oft der Bauherr aufgrund seiner Sorgfalts- und Überwachungspflichten ziemlich unvermutet zum Handkuss und wird mit diversen Forderungen in oft großen Höhen konfrontiert.
Auch bei höchster Professionalität der Baudurchführung - oft kann man einfach Pech haben und ein Schadensersatzanspruch wird gestellt. Da ist es durchaus wesentlich, wenn eine Bauherrenhaftpflicht vorhanden ist.
Schadenersatzansprüche sollten also nicht sofort anerkannt werden, sondern an die Versicherung zur Prüfung des Anspruchs weitergeleitet werden. Die Bauherrenhaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche ab ("Rechtschutzfunktion") und befriedigt berechtigte Forderungen.
Wenn Sie privater Hausbesitzer sind und einen Umbau bzw. Neubau vornehmen, nehmen Sie unbedingt vor dem Baubeginn mit Ihrer Versicherung Kontakt auf.
Im Rahmen einer Rohbauversicherung ist nämlich die Bauherrenhaftpflicht (oft kostenlos) bzw. recht günstig inkludiert. Erfragen Sie die Kosten dieser Versicherung und erörtern Sie auch mit dem Berater, wieweit eine Bauwesenversicherung Sinn ergeben könnte.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt zumeist 1 Jahr und sollte bei längeren Bauvorhaen verlängert werden (so dies nicht automatisch geschieht).
Die Prämien für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung stehen in keinem Verhältnis zu den eventuell resultierenden Forderungen - also sicherheitshalber eine solche abschließen, eine Bauwesenversicherung in Betracht ziehen bzw. darauf achten, dass diese auch in der kostenlosen Rohbauversicherung inkludiert ist.
Beachten Sie als Bauführer jedoch, dass Pfuscherarbeiten nicht unter den Versicherungsschutz fallen!