Eine durchaus unbeliebte Steuer, die ein wesentlicher Bestandteil der Autohaftpflichtprämie ist (die jedoch zur Gänze das Finanzamt erhält) ist die motorbezogene Versicherungssteuer. Für dauernd stark behinderte Personen gibt es jedoch (soweit die unten genannten Voraussetzungen gegeben sind) eine gänzliche Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer.
Musste früher noch mühsam ein Formular bei der Zulassungsstelle ausgefüllt werden und die Vorlage eines Behindertenausweises (mit entsprechenden Vermerken, dass eine Befreiung zutrifft - was oft gar nicht so klar war) war erforderlich, so dürfte mit 1.12.2019 die Befreiungsmöglichkeit im Zulassungssystem eingespeist sein und die Befreiung sollte demnach automatisch berücksichtigt werden.
Hier nachzufragen, ob die Befreiung eh vorgemerkt ist, ist wohl kein Fehler.
Infos dazu bei Ihrem Versicherungsberater bzw. bei der Zulassungsstelle ihrer Wahl.
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