Seit dem EU-Beitritt haben Konsumenten (Nicht: Selbständige und Unternehmen) die Möglichkeit, viel einfacher aus Versicherungsverträgen rauszukommen. Und trotzdem lauerte da noch lange Jahre eine böse "Tücke": Der Dauerrabatt.
Gab es vorher in den meisten Versicherungsbereichen (abgesehen vom KFZ, dass schon vorher recht einfach zur Hauptfälligkeit zu kündigen war) ausschließlich Versicherungsverträge über 10 Jahre, so haben Konsumenten nunmehr schon lange das Recht, schon nach 3 Jahren ohne Probleme aus den Verträgen auszusteigen.
Wer jedoch bei Vertragsabschluss nicht genau aufgepasst hat, bekam dann trotzdem noch immer häufig (trotz anderslautender Gerichtsurteile) Probleme:
Denn zumeist bieten die Versicherungen nach wie vor längere Vertragslaufzeiten als 3 Jahre an - viele Verträge werden gar auf 6 Jahre, 9 Jahre, 10 Jahre etc. polizziert - ganz einfach, weil der Kunde nicht nachfragt und weil es für die Versicherung und den Betreuer mit weniger Aufwand und mehr Ertrag verbunden ist, dauerhafte Verträge zu haben.
Wollte man solche Verträge dann vorzeitig auflösen (z.B. nach den angenommenen 3 Jahren), so war dies zwar problemlos möglich, jedoch folgte bei einigen Versicherungen in der Vergangenheit auch die Rückforderung eines etwaigen Dauerrabattes. Und diese Dauerrabattrückforderung konnte dann noch ganz schön Geld kosten:
Zumeist waren diese Forderungen in der Höhe von ca. 20% der Versicherungsprämie pro Jahr und pro tatsächlicher (abgelaufener) Vertragsdauer angesetzt. Viele Versicherungen hatten da auch eine "kulante" Staffelung: Nach einer bereits absolvierten Vertragsdauer von 3 oder 5 Jahren (individuell) reduzierten sich dann (für die späteren Jahre) die Dauerrabattrückforderungen ein wenig (z.B. auf 12,5% der Jahresprämie).
Für den Versicherungsnehmer waren diese Rückforderungen allerdings dann häufig zu hoch und er verzichtete auf einen Versicherungswechsel und bleibt zähneknirschend bei der alten Versicherung.
Ein Dauerrabatt darf jedoch für Privatkunden lt. OGH-Entscheidung 7Ob 266/09g nicht mehr eingehoben werden!
Achten Sie beim Vertragsabschluss trotzdem auf die Vertragsdauer (3 Jahre) und lassen Sie sich bei längeren Verträgen schriftlich bestätigen, dass ein Ausstieg nach 3 Jahren (oder noch besser: eine jährliche Kündigung) ohne Zusatzforderungen seitens Versicherung möglich ist.
Auch bei Vertragslaufzeiten unter 3 Jahren ist nämlich ein Dauerrabatt (den der Kunde nicht bemerkt) inkludiert: Dies merkt man z.B. bei einem Umzug bzw. einer Haushaltsauflösung: Auch hier wurden auch zuletzt noch häufig 20% pro absolviertem Versicherungsjahr vorgeschrieben.
Rechtlich sind die Versicherungen leider noch immer berechtigt, hier Dauerrabatte einzufordern. Auch das könnte sich aber schon sehr bald ändern. Stammkunden einer Versicherung sollten hier aber auch schon jetzt eine kulante Lösung einfordern - oder ganz einfach schon beim Vertragsabschluss auf vorzeitigen Ausstieg ohne Dauerrabatte beharren. OGH-Entscheidungen waren zuletzt aber fast immer auf der Seite der Konsumenten - noch besteht hier aber noch keine ausreichende gesetzliche Regelung!
Im gewerblichen Bereich sind 10-Jahres-Verträge (mit Dauerrabattrückforderung bei Nichteinhalten der vereinbarten Vertragsdauer) noch üblich. Hier nützt in den meisten Fällen aber ein Gespräch mit der Versicherung - kulanter Verzicht auf den Dauerrabatt sollte in einer guten Partnerschaft zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer möglich sein. Wechselt man den Versicherer, wird hier wohl wenig möglich sein - aber vielleicht übernimmt ja die neue Versicherung die Rückforderung (oder Teile davon).
Lt. jüngerer Erkenntnis des OGH sind sogar auch Klauseln außerhalb des Konsumentenschutzgesetzes unzulässig, welche eine Rückverrechnung von Dauerrabatten mit gleich bleibenden jährlichen Beiträgen vorsehen (was verursacht, dass der rückgeforderte Betrag je höher wird, desto länger die Verträge laufen).
Vermeiden Sie als Endverbraucher (und als Firmenkunde) trotzdem sicherheitshalber Verträge mit langen Laufzeiten - die Verträge verlängern sich ja nach Ablaufdatum ohnehin automatisch um ein weiteres Jahr. War die Geschäftsbeziehung mit der Versicherunng über die 3 Jahre friktionsfrei, können Sie dem Versicherungsberater die Freude machen, den Vertrag dann knapp vor Ablauf um weitere 3 Jahre verlängern zu dürfen (dieser erhält dafür zumeist eine Zusatzprovision).
Denn 3 Jahre vergehen rasch.