Sehr häufig wird bei der Beratung von Kapitalversicherungen der Begriff "Deckungsstock" verwendet. Und zwar zumeist, wenn es um die Veranlagung der Kundengelder geht. Zumeist möchte der Versicherungsberater damit die Seriösität und Sicherheit der Veranlagung dokumentieren:
Denn der Deckungsstock einer Versicherung ist ein Sondervermögen (oft auch als Sicherungsvermögen bezeichnet) eines Versicherers, welches getrennt vom anderen Vermögen der Versicherung veranlagt wird und zu verwalten ist.
Er erscheint in der Versicherungsbilanz auf der Aktivseite und ist in der Höhe der Deckungserfordernisse (=bedeckungspflichtige, versicherungstechnische Rückstellungen bei diversen Geschäftsfeldern einer Versicherung) des direkten Gesamtgeschäftes zu bilden.
Auf gut Deutsch: Es handelt sich um Gelder, deren Veranlagung strengen Vorschriften unterliegen. Diese Vorschriften werden seitens FMA (Finanzmarktaufsicht) überwacht.
Im Deckungsstock einer Versicherung werden zumeist festverzinsliche Anleihen, Pfandbriefe, Hypotheken, Grundstücke, div. Schuldverschreibungen etc. veranlagt - der Aktienanteil ist zumeist sehr gering. Daher ist das Sondervermögen Deckungsstock als sehr wertstabil und konservativ veranlagt zu betrachten.
Liegt ein Insolvenzfall der Versicherung vor, haben Gläubiger der Versicherung keinen Zugriff auf den Deckungsstock - dieser steht nämlich den Kunden zur Verfügung, deren Gelder im Deckungsstock veranlagt sind. Sollte davon noch etwas übrig bleiben, können auch Gläubiger zugreifen.
Es handelt sich demnach um eine sinnvolle Einrichtung zum Schutz von Kundengeldern.
Auch im Bankbereich wird der Begriff Deckungsstock ab und an verwendent - z.B. bei Mündelspareinlagen.