Beim Vergleich von Lebensversicherungen (oder auch Pensionsversicherungen und anderen Kaptialversicherungen) neigen Versicherungskunden sehr häufig dazu, nur auf die GesamtPROGNOSEN per Laufzeitende zu sehen. Und begehen damit zumeist einen großen Fehler.
Denn primär sollte man das angebotene Produkt genauer unter die Lupe nehmen - nicht fiktive Zinsprognosen oder nette Zahlen. Schon mehr Aussagekraft hat hier allerdings die Garantieverzinsung - auch Rechnungszins, Garantiezins, Rechnungszinsssatz oder Höchstzinssatz genannt.
Die garantierten Werte gleicher Produkte unterschiedlicher Versicherungen lassen sich demnach bestens vergleichen und sagen auch einiges über die veranschlagten Versicherungskosten aus.
Aber was sind eigentlich Garantiezinsen?
Laut Höchstzinsverordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) dürfen Lebensversicherer Neukunden maximal den aktuell gültigen Garantiezinssatz (Rechnungszinssatz) garantieren. Dies gibt Sicherheit für beide Seiten: Versicherungen können sich nicht übernehmen - Versicherte können besser und verlässlicher kalkulieren als mit geschätzen Werten.
Der Garantiezinssatz ist nämlich ein Durchschnittswert der Sekundärmarktrendite der letzten 10 Jahre - abzüglich einer Sicherheitsmarge von 40 Prozent.
Damit kann relativ sicher gewährleistet werden, dass der Versicherer diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit auch tatsächlich erwirtschaften kann - so lange gilt dieser nämlich auch für den Vertrag.
Die garantierten Werte sind in Angeboten, Anträgen sowie Versicherungsverträgen (Polizzen) ersichtlich.
Hat man ein Kapitalversicherung mit höherem Garantiezins als aktuell marktüblich, bleibt dieser trotzdem erhalten - die Versicherung müsste (bei Minderertrag) den Fehlbetrag auf die Garantieverzinsung selbst aufbringen.
Ist der Garantiezinssatz deutlich niedriger als gegenwärtig üblich, muss man sich trotzdem keine großen Sorgen machen: Der Garantiezinssatz ist nämlich nur die "Basisverzinsung" des Vertrages. Darüber hinausgehend erwirtschaften Kaptialversicherungen in der Regel auch Gewinne, welche zu mindestens 85 Prozent an die Versicherten weiterverrechnet werden.
Eine niedrige Garantieverzinsung kann also mit guten Veranlagungsergebnissen noch deutlich übertroffen werden - die Gewinnanteile werden den Garantiewerten bei Ablauf der Versicherung hinzugefügt (über diese Gewinnbeteiligungen wird man während der Vertragslaufzeit auch laufend informiert).
Ein Garantiezinssatz muss aber noch lange nicht bedeuten, dass Sie einen Versicherungsvertrag jedenfalls mit einer entsprechenden Effektivverzinsung beenden. Diese kann auch deutlich unter dem Garantiezinssatz liegen - auch wenn die im Antrag/Vertrag garantierten Werte eingehalten werden.
Von den Versicherungsprämien werden nämlich auch noch Steuern, Versicherungskosten sowie eine eventuell anfallender (je nach Versicherungsart) Risikoanteil abgezogen. Da kann es auch leicht passieren (z.B. bei recht kurzen Lebensversicherungen von älteren Menschen), dass man in den Vertrag mehr einzahlt als bei Ablauf ausgezahlt wird. Trotz eingehaltener Garantieverzinsung! Der Garantiezins bezieht sich somit nur auf die Nettoprämien!
Ein Blick ins Versicherungsoffert und das Addieren sämlicher Eigenleistungen (Prämien) sollten Ihnen hier Aufschluss geben - vergleichen Sie diesen Wert einfach mit den Garantiewerten.
So Sie ohnehin in der nächsten Zeit eine den Garantiezinssätzen unterliegende Versicherung (fondsgebundene Lebensversicherungen sind hier nicht gemeint) abschließen wollen, könnte sich ein zeitgerechter Abschluss langfristig durchaus lohnen.
Wer 2000 noch schnell bei 4 Prozent abgeschlossen hat, sollte sich von solchen Verträgen so schnell nicht trennen. Erhöhungen von Einzahlungen auf solche Topverzinsungen sind leider im Normalfall nicht möglich (wäre für die Versicherungen auch ein schlechtes Geschäft...). Die laufenden Indexerhöhungen stehen Ihnen aber zu.
Auch im Falle von Prämienfreistellungen könnte die Versicherung sich dann (leider) auf Versicherungsbedingungen berufen, welche eine Reaktivierung des alten Vertrages zum seinerzeitigen Garantiezinssatz nicht vorschreiben - bei starken Zinsunterschieden werden Versicherungen keine teuren Verträge reaktivieren lassen sondern bieten maximal aktuelle Vertragskonditionen unter Einrechnung des Altvertrages an, was weniger attraktiv erscheint.
Steht gerade eine Erhöhung der Garantiezinssätze ins Haus (ein guter Berater weiß das), sollte man vielleicht noch ein wenig zuwarten. Passen Sie diesbezüglich aber gerade bei Lebensversicherungen auf die Jahreswende auf - eine bessere Garantieverzinsung ist zwar oft recht nett, bringt aber häufig weniger ein als ein Abschluss noch im alten Jahr (wo man für die meisten Versicherungen mathematisch noch ein Jahr jünger ist).
Per 1.7.2022 sinkt der Höchstzinssatz/Garantiezinssatz ob der langen Niedrigzinsphase auf 0% (in Worten: Null Prozent) - durchaus zu erwarten, dass dies noch länger anhält.
Jahr(e) | Zinssatz in % |
---|---|
bis 30.06.1986 | 3,00 |
1.7.1986- 30.06.1994 | 3,50 |
1.7.1994- 30.06.2000 | 4,00 |
1.7.2000-2003 | 3,25 |
2004-2006 | 2,75 |
1.1.2007-31.3.2011 | 2,25 |
1.4.2011 - 21.12.2012 | 2,00 |
21.12.2012 - 31.12.2014 | 1,75 |
ab 1.1.2015 | 1,50 |
ab 1.1.2016 | 1,00 |
ab 1.1.2017 | 0,50 |
ab 1.7.2022 | 0,00 |