Erst seit wenigen Jahrzehnten hielt diese Haftpflichtversicherung auch in Mitteleuropa Einzug. Waren es früher die umstrittenen "golden-handshakes" für hochrangige Manager, so sind es mittlerweile häufig langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren, mit welchen sich ein Unternehmen von seinen ehemaligen Führungskräften verabschiedet. Die USA lassen diesbezüglich grüßen...
Die (oft auch moralische) Verpflichtung gegenüber Politik und Mitarbeitern hat Manager gewaltig unter Druck gebracht: Denn diese haften im Ernstfall auch mit ihrem Privatvermögen. Da fällt die eine oder andere unternehmerische Entscheidung schwerer und schwerer...
Doch die Versicherungsbranche hat auch hier ein durchaus passendes Produkt: Die Directors & Officers-Versicherung, welche auch unter den Begriffen D & O-Versicherung oder Manager-Haftpflichtversicherung immer stärker nachgefragt wird.
Führungskräfte in Unternehmen (Vorstand, Aufsichtsrate, Beiräte, Geschäftsführer, Prokuristen u.ä.) haben einerseits eine Außenhaftung gegenüber Dritten (Lieferanten, Mitbewerbern, Anteilseignern etc.) aber auch die sogenannte Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen. Und zwar nicht nur für eigene Entscheidungen sondern auch für Fehler anderer Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder sowie Geschäftsführer. Bei Schadensersatzansprüchen muss der Beweis erbracht werden, dass eine Entscheidung richtig war (Beweislastumkehr) - was sich sehr häufig als kostspielig und langwierig erweist.
Da bietet sich eine D & O-Versicherung absolut an: Denn diese erfüllt im Falle einer nachweislichen Verletzung von Sorgfaltspflichten (ohne Vorsatz bzw. bewusste Pflichtverletzungen) berechtigte Ansprüche des Unternehmens (Innenhaftung) oder von Dritten (Außenhaftung) bzw. wehrt (wie alle Haftpflichtversicherungen) unberechtigte Forderungen ab.
Aufgrund der unterschiedlichen Gesellschaftsformen gibt es im Bereich der D & O-Versicherung sehr unterschiedliche Deckungsvarianten - einfach bei Bedarf bei größeren bzw. mittleren Versicherungsgesellschaften anfragen!
Das Tolle an der Sache für die Manager: Der Versicherungsnehmer und Prämienzahler wird das Unternehmen sein, der Manager selbst ist die versicherte Person.
Beachten Sie bei den Assekuranzen unbedingt die oft unterschiedliche Nachdeckung: Da viele "Fehlentscheidungen" erst nach dem Ausscheiden des betreffenden Managers entdeckt werden, kommt dieser besondere Bedeutung zu.
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