In der Privathaftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit, sogenannte Mietsachschäden mitzuversichern. In älteren Haushaltsversicherungen (die in Österreich auch fast immer die Privathaftpflichtversicherung inkludieren) ist dieses Risiko im Normalfall nicht mitversichert - bei neueren bzw. teureren Verträgen schon häufiger. Oft ist es aber auch möglich, dieses Risiko (häufig im Bündel mit sogenannten Tätigkeitsschäden sowie der Angehörigenklausel) gegen Mehrprämie in bestehende Polizzen einzuschließen.
Aber was sind eigentlich Mietsachschäden?
Bei Mietsachschäden handelt es sich entweder um Schäden an kurzfristig gemieteten Räumlichkeiten (z.B. Ferienwohnung oder Hotel) - aber auch um Schäden, die in einer längerfristig gemieteten Wohnung (=Mietwohnung) auftreten.
Die Bezeichnung Mietsachschäden bezieht sich jedoch nur auf die Räumlichkeiten (nicht aber auf deren Inhalt) bzw. auf Gegenstände, die fix mit dem Gebäude verbunden sind. Beispiele: Parkettboden, Wände, Badewanne, fest verlegte Teppichböden etc.
Nicht versichert sind hingegen Inventar, übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, Verschleiß, elektrische Einbauten oder auch Glasschäden.
Mietsachschäden können auch im gewerblichen Bereich mitversichert werden - fragen Sie Ihren Berater unbedingt, ob Mietsachschäden auch in Ihrer Polizze inkludiert ist! Die Schäden können hier nämlich beträchtlich sein.