Gerade im Versicherungsbereich wäre es oft wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. Doch wer versteht schon all diese Klausel, Bedingungen und sonstiges "Fachchinesisch", daß da in Anträgen und Polizzen aufgelistet bzw. beigelegt ist. Wenige.
Und genau hier wartet eine große Gefahr: Die Gefahr einer Obliegenheitsverletzung.
Wikipedia umschreibt den Begriff Obliegenheit sehr nett: "Diese ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichteinhaltung das Entstehen eines Vorteils für Betroffene verhindert. Im Gegensatz dazu führt die Nichteinhaltung einer Pflicht zu Nachteilen für die Betroffenen."
Um dieses Wiki-Chinesisch etwas zu verdeutlichen, folgen gleich einige Beispiele aus der Versicherungspraxis. Es gibt nämlich durchaus einige Punkte, für die nicht der Versicherer, sondern ausschließlich der Versicherte verantwortlich ist, und deren Nichteinhaltung zum Verlust der Versicherungsdeckung führen könnten:
Schon bei Antragstellung sind alle Risikofragen wahrheitsgemäß zu beantworten (und zwar sorgfältigst). Verschweigt man z.b. vorvertragliche Umstände, die schon einen (noch bestehenden) Vorschaden ausgelöst haben bzw. die evident sind, könnte der Versicherer leistungsfrei sein (je nach Fall).
Darüber hinaus ist auch der aktuelle Stand des Risikos mitzuteilen: Hat sich z.B. die Versicherungssumme eines Hauses durch Zubau bzw. der Haushaltsversicherung durch viel und teure Neueinrichtung erhöht, ist dies unbedingt umgehend der Versicherung mitzuteilen.
Auch Änderungen bezüglich Beruf oder Hobbys sind bei vielen Personenversicherungen von Interesse für die Risikoeinschätzung und müssen häufig gemeldet werden (bzw. führen zu einer Neubewertung des Risikos). Wenn ein Büroangestellter plötzlich Dachdecker wird, erhöht sich das Unfallrisiko genauso, wie auch das Risiko bei Berufsunfähigkeit. Oder man springt plötzlich Fallschirm, geht häufig Tauchen, wird Profifussballer, Alpinist etc.
Besonders im betrieblichen Bereich sind risikoreiche (explosive, brennbare u.a.) Stoffe im Haus bzw. auf dem Betriebsgelände zu melden bzw. sogar in der Landwirtschaft gibt es Vorschriften, welche Rohstoffe und Materialen wo und zusammen mit welchen anderen gelagert oder auch nicht gelagert werden dürfen. Hier unbedingt mit dem Versicherungsfachmann Rücksprache halten!
Versicherungsfälle (Schadensfälle) sind umgehend zu melden. Auch eine Schadensminimierung ist sofort vorzunehmen. Überspitzt gesagt: Wenn es brennt rufen Sie nicht den Versicherungsberater an sondern zuerst die Feuerwehr (bzw. selbst löschen). Dies wird auch als "Schadensminimierungspflicht" bezeichnet.
Achten Sie übrigens auch darauf, daß die Vesicherung die Möglichkeit hat, den Schaden auch besichtigen zu können (bzw. besichtigen zu lassen)!!!
In vielen Versicherungsfällen sind auch Pflichten des Versicherungsnehmers vorgegeben. So muss man z.B. bei Eigenheimversicherungen den Hauptwasserhahn ab 72 Stunden (3 Tage) Abwesenheit abdrehen. In nicht ganzjährig bewohnten Gebäuden sind gewisse Sicherungen vorgeschrieben bzw. müssen wasserführende Leitungen und Anlagen entleert werden.
Gerade durch die Nichteinhaltung von Obliegenheitspflichten kommt es häufig zur (manchmal vollständigen) Leistungsfreiheit des Vesicherers. Je höher der Versicherungsumfang, desto länger sollte demnach das Beratungsgespräch mit Ihrem Versicherungsfachmann sein.
Fragen Sie nach Ihren Obliegenheitspflichten und lassen Sie sich Zusagen bezüglich ungewöhnlicher Risikoumstände unbedingt auf dem Antrag (bzw. in der Polizze) vermerken!
Die hier genannten Obliegenheitsverletzungen stellen lediglich eine kleine Auswahl dar und sind demnach nicht vollständig.