Wenn Versicherungsverträge beendet werden, aber für diese Verträge noch Guthaben für die nicht beanspruchte Zeit vorhanden sind, gibt es in solchen Fällen eine sogenannte Pro-Rata-Temporis-Abrechnung.
Diese Abrechnung könnte man auch "Zeitanteilige Abrechnung" bezeichnen: Es werden dem Versicherungsnehmer nur die tatsächlich verbrauchten Prämien für den Zeitraum der effektiven Versicherungsdeckung in Rechnung gestellt. Und trotzdem führt diese faire Abrechnung sehr oft zu Unklarheiten, die wir mit diesem Artikel ein wenig "erhellen" möchten.
Ein häufiges Beispiel aus der Praxis:
Sie melden ein Fahrzeug behördlich ab und kein neues KFZ an (bzw. wird das neue KFZ bei einer anderen Versicherung angemeldet). Da die Prämien immer im Voraus zu entrichten sind, haben Sie ab dem Zeitpunkt der Abmeldung keine Prämie mehr zu bezahlen. Die verbleibende Restprämie steht Ihnen per Folgetag auf die Abmeldung zu.
Wenn Sie also z.B. eine Monatsprämie von 31 Euro bezahlen und am 15. des Monats das Auto ersatzlos abmelden, stehen Ihnen noch anteilige 16 Euro zu (vereinfachtes Beispiel). Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Versicherungenssparten.
So Sie vorzeitig aus Verträgen aussteigen bzw. das versicherte Interesse wegfällt, sollten Sie das verbleibende Restguthaben auch anfordern - ein einfacher Brief (bzw. ein Mail oder ein Fax) unter Angabe der Polizzennummer, dem Kündigungstag, dem Kündigungsgrund sowie einer Bankverbindung (Bank, IBAN, BIC, Kontoinhaber) sollten hier reichen.
Zu einer Pro-Rata-Temporis-Abrechnung kann es aber auch dann kommen, wenn Sie Änderungen in Verträgen durchführen:
Bei einer Erhöhung der Versicherungsleistung (und der Prämienzahlung) wird mit dem vereinbarten Stichtag die alte Polizze "pro rata" abgerechnet - das Guthaben aus der Altpolizze wird der neuen Prämiensumme abgezogen.
Bei einer Reduktion von Versicherungsleistungen (und der Prämienzahlung) wird per Tag der Umstellung die alte Polizze ebenfalls abgerechnet. Da die neue Prämienhöhe zumeist dann niedriger ausfällt, resultiert dann oft noch ein Guthaben. Erfragen Sie bei Ihrer Assekuranz, ob dieses ausbezahlt wird bzw. bei den folgenden Prämienzahlungen abgezogen werden kann. Bei hohen Guthaben sollte man eine Auszahlung auf das Girokonto urgieren.
Bei jährlicher Zahlung ergeben sich bei Änderungen unter dem Jahr oft (vermeidbare) Unklarheiten bei der Abrechnung. Hier noch ein Beispiel, das Ihnen helfen könnte, die oft komplizierte Abrechnung Ihrer Versicherung zu durchschauen:
Haushaltsversicherung, Prämienfälligkeit: 1.1., Jahresprämie 120 Euro.
Per 1.7. wird die Versicherungsleistung verbessert - die neue Jahresprämie beträgt 200 Euro. Der Kunde erhält einen Zahlschein über 140 Euro und kennt sich (häufig aufgrund einer intransparenten Abrechnung) nicht aus, da er (zurecht) davon ausgeht, ja bereits 120 Euro bezahlt zu haben....
Die Versicherung hat jedoch den alten Vertrag pro rata temporis abgerechnet: Mit 1.7. waren noch 60 Euro Restguthaben vorhanden (6 Monate a 10 Euro) - diese wurden der neuen Prämie gutgeschrieben. Des Rätsels Lösung: Die nächste Prämienzahlung ist nicht am 1.1. des Folgejahres sondern erst am 1.7. des Folgejahres fällig. Daher: 200 Euro Jahresprämie minus 60 Euro Guthaben aus dem Altvertrag = 140 Euro. Ab 1.7. des Folgejahres ist dann die neue Prämie von 200 Euro (plus allfälliger Erhöhungen) fällig.