Eine Versicherung, die auch in Österreich immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Auch wenn die wenigsten Menschen es wissen: Im Prinzip hat jeder Autofahrer eine Art Vermögensschadenhaftpflicht. Denn in der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch eine kleinere Deckung bezüglich Vermögensschaden gegeben. Verursachen Sie z.B. einen Autounfall und einer der Beteiligten erleidet durch die daraus resultierende Verspätung einen nachweislichen finanziellen Schaden, könnte dieser die Haftpflichtversicherung auf Schadenersatz belangen.
Aber was ist eigentlich ein Vermögensschaden?
Hierbei entsteht ein Haftpflichtanspruch gegen einen Versicherungsnehmer (bzw. dessen Versicherung), der keinen Sachschaden oder Personenschaden darstellt bzw. auch nicht aus solchen Schäden abgeleitet werden kann, sondern eine rein finanzielle Schädigung eines Anspruchstellers ist.
Ein Anwalt könnte z.B. Berufungstermine verpassen oder ein Steuerberater vergisst Fristen bzw. steuerliche Begünstigungen einzureichen und der daraus resultierende finanzielle Schaden lässt sich nicht mehr abwenden - die Klienten werden wohl eine Schadenersatzforderung stellen.
In der Praxis ist hier ein eigenes Versicherungsprodukt für einige Berufsgruppen erhältlich - die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese wickelt begründete Haftpflichtansprüche an den Versicherungsnehmer ab - einerseits werden diese geprüft und bezahlt, andererseits werden auch unbegründetet Ansprüche abgewehrt (was auch eine Art Rechtsschutzversicherung darstellt, da die Versicherung im Anlassfall ein etwaiges Prozessrisiko trägt).
Vermögenschäden treten naturgemäß nicht sofort auf - die Vermögensschäden werden erst nach einiger Zeit nach der Fehlhandlung des Versicherten schlagend. Hier gilt das sogenannte "Verstoßprinzip", welches auch zumeist mit einer langjährigen Nachhaftung (Details unbedingt beim Versicherer erfragen!) abgesichert wird.
Beispiele für Berufsgruppen und Funktionen, welche eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigen bzw. denen eine solche Versicherung sogar teilweise gesetzlich in Form einer Mindesthaftung vorgeschrieben ist:
Der Markt der Vermögensschadenhaftpflicht ist leider in Österreich noch eher unterentwickelt - dabei gäbe es in vielen Bereichen (z.B. EDV, IT, Web) absoluten Bedarf nach einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Fragen Sie einfach bei mehreren Versicherungen an - wenn Ihnen diese keine Lösung für Ihre "Haftungslücke" bieten können, wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer bzw. die Interessensvertretung Ihrer Branche. Es gibt hier oft sehr günstige Sammelverträge, die Ihnen ein "Einzelvertrag" in Sachen Deckungsumfang und Preis oft nie bieten kann.
Achtung: In einer klassischen Haftpflichtversicherung für Betriebe sind normalerweise keine Vermögensschäden versichert (primär deckt diese klassische Sach- und Personenschäden ab). Auch Bearbeitungsschäden (Tätigkeitsschäden) bzw. den Bedarf einer Produkthaftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt vor dem Abschluss einer Haftpflicht für Ihr Unternehmen prüfen!
Nur ein kompetenter Versicherungsfachmann wird Ihnen bei der Beratung den Bedarf Ihres Betriebs aufzeigen und die Versicherbarkeit gänzlich prüfen. Fragen Sie im Zweifelsfall sicherheitshalber Branchenkollegen bzw. die Wirtschaftskammer, ob Sie ausreichend versichert sind.