Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht handelt es sich um eine Verpflichtung des Versicherungsnehmers. Dieser verpflichtet sich zur vollständigen sowie richtigen Beantwortung aller für den Versicherungsvertrag relevanten Angaben und Fragen.
Aus diesen Angaben resultiert nämlich die Grundlage für die Risikoeinschätzung durch die Versicherung. Durch die vollständige Beantwortung der Antragsfragen bzw. weiteren relevanten Angaben kann der Versicherer das Risiko einschätzen, eine Prämienkalkulation anstellen aber auch das Risiko ablehnen.
Ob nun der Versicherungsvertreter oder der Versicherte selbst den Antrag ausfüllt, ist hier irrelevant. Prüfen Sie als Versicherungsnehmer also unbedingt auch die Richtigkeit der im Antrag zum Risiko gemachten Angaben.
Sehr häufig wird in der Versicherungpraxis die Anzeige von Vorschäden "überlesen". Gab es vor Antragstellung schon Schadensfälle, so sind diese unbedingt anzuführen. Auch die historische Ablehnung von Versicherungsanträgen ist jedenfalls anzugeben.
Keinesfalls sollte man sich auch bei den klassischen Antragsfragen "drüberschummeln": Gesundheitssfragen, Vorerkrankungen, Unfälle in der Vergangenheit, akuelle Beschwerden, aktueller Beruf, Alter, Leistungssport, gefährliche Sportarten etc. sind jedenfalls genau anzugeben. Besser mehr Informationen geben, als zu wenig - das Verschweigen von wesentlichen Punkten kann nämlich schlimme Folgen haben:
So die Beantwortung erheblicher Umstände seitens Versicherungsnehmer unterlassen wurde, könnte der Versicherer einerseits vom Vertrag zurücktreten - andererseits wäre im Schadensfall auch eine Leistungsfreiheit oder deutliche Schadenskürzung möglich.
Das Spekulieren auf billige Prämien durch Verschweigen von antragsrelevanten Daten (unter Umgehung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) kann jedenfalls sehr teuer kommen...