Sie haben soeben um teures Geld ein neues, langersehntes Auto gekauft und melden es bei der Versicherung an (gescheiterweise mit Vollkaskoversicherung). Kaum ist es angemeldet und fährt aus dem Areal des Autohändlers raus, ist es auch schon weniger wert.
Aber das ist im eigentlichen Sinne der "Wertminderung" beim KFZ nicht gemeint - eher eine etwas unangenehmere Sache: Sie fahren also glücklich mit dem neuen Auto herum und plötzlich ein Riesenkrach: Sie sind soeben schuldlos "abgeschossen" worden. Auch wenn die Versicherungsmodalitäten kein Problem sind und die Haftpflichtversicherung des schuldigen Unfallgegners keine Probleme macht: Ihr neues Auto ist ab sofort ein "Unfallauto" und trotz vielleicht idealer Reparatur somit ein bisschen weniger wert.
Und genau dieses Bisschen steht Ihnen ebenfalls bei der Schadensabwicklung zu!
Der sogenannte merkantile Minderwert (die Wertverminderung am Markt) muss allerdings bei der gegnerischen Versicherung auch eingefordert werden - von alleine wird Ihnen hier keine Versicherung entgegenkommen.
Die Wertminderung ist in Österreich nach wie vor Gegenstand von einigen Gerichtsverfahren - auch wenn nicht alle obigen Punkte auf Ihr Fahrzeug zutreffen, könnte es durchaus Sinn machen, bei der gegnerischen Versicherung (oder dann auch vor Gericht) auf Wertminderung zu pochen. Ist vielleicht einfacher und sicherer, wenn Sie diesbezüglich einen KFZ-Rechtsschutz haben...
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