Was viele nicht wissen: Neben der staatlichen Pension und den diversen privaten Pensionsvorsorgen (siehe Versicherungsbereich) gibt es eine durchaus interessante Möglichkeit, die staatliche Pension etwas aufzufetten - die freiwillige Höherversicherung zur Pensionsversicherung.
Grundlage dafür ist das Bestehen einer staatlichen Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung und ein entsprechender Antrag beim staatlichen Pensionsträger.
Mit einer freiwilligen Höherversicherung erwirbt man -zusätzlich zum staatlichen Pensionsanspruch- den sogenannten "besonderen Steigerungsbetrag", welcher nach Pensionsantritt die staatliche Pension dann entsprechend der geleisteten Zusatzeinzahlungen erhöht.
Prinzipiell kann man die Beitragshöhe frei wählen - der jährlich mögliche Gesamtbetrag ist allerdings mit der jeweils geltenden doppelten monatlichen Höchstbeitragsgrundlage maximiert.
2022 waren das 11.340 Euro, 2023 waren es 11.700 Euro und der Wert für 2024 liegt bei 12.120 Euro.
Sie müssen auch nicht laufend einzahlen - eine solche Höherversicherung kann z.B. auch nur in einem Jahr (einmalig) eingezahlt werden und dann wieder beendet werden. Auch laufende (z.B. monatliche) oder fallweise Einzahlungen sind möglich.
Durch die Einzahlung entsteht dann der besondere Steigerungsbetrag - also quasi die private Zusatzzahlung zur staatlichen Pension. Dieser ist ob Geschlecht bzw. aktuellem Lebensalter und Pensionsantritt natürlich individuell (ähnlich der Privatpension) - einige Rechenbeispiele finden Sie beim Linktipp (AK). Geleistete Beiträge aus vergangenen Jahren werden selbstverständlich laufend aufgewertet.
Ein wesentlicher Vorteil: Der jeweilige Steigerungsbetrag ist zu 75% steuerfrei - nur 25% davon werden gemeinsam mit der Pension versteuert. Die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung konnte man früher auch im Rahmen der Topf-Sonderausgaben absetzen - seit der Veranlagung 2021 ist das aber nicht mehr möglich!
Die Auszahlung des Steigerungsbetrages erfolgt ab Pensionsantritt und zwar 14x jährlich gemeinsam mit der staatlichen Pension.
Verstirbt der Anspruchsberechtigte, gehen 60% des besonderen Steigerungsbetrags an die Witwe bzw. den Witwer - auch Waisen sind dann begünstigt.
Prinzipiell ist die Möglichkeit der freiwilligen Höherversicherung eine durchaus interessante Variante, die staatliche Pension flexibel etwas aufzupeppen. Für Menschen mit Mindestpensionen (Gewährung einer Ausgleichszulage) ist die freiwillige Höherversicherung aber keinesfalls zu empfehlen - diese sollten (soweit irgendwie möglich) eher in eine Privatvorsorge investieren.
Bei Interesse lassen Sie sich von Ihrem Pensionsversicherungsträger ganz einfach ein paar individuelle Werte errechnen und lassen Sie sich bei offenen Fragen auch beraten!
Bei AK-Link unten sind einige Berechnungen einer Höherversicheurng nachzulesen - so amortisieren sich frühe Einzahlungen (z.B. im Alter von 30, 40 oder auch 50 Jahren) schon relativ rasch. Aber auch mit 60 oder 65 kann eine freiwillige Höherversicherung noch Sinn machen!
Die Sicherheit des besonderen Steigerungsbetrages sollte jedenfalls gewährleistet sein - wenn der Staat diesen nämlich vielleicht einmal nicht mehr auszahlen kann, sind wohl auch private Zusatzversicherungen nicht mehr viel wert...
Wer mit dem Auszug am Pensionskonto nicht zufrieden ist: Unbedingt ansehen und den Versicherungsträger für Infos kontaktieren!
Auch eine für viele interessante Variante der Pensionsaufbesserung bzw. früherem Pensionsantritt: Der Nachkauf von Versicherungszeiten
Geldmarie-Linktipps: