Seit 1. Jänner 2014 werden die Pensionen aller pensionsversicherten Frauen und Männer nur noch über das neue Pensionskonto berechnet. Alle nach dem 1. Jänner 1955 geborenen Erwerbstätigen nach dem ASVG, BSVG, FSVG und GSVG, welche bis zum 31.12.2004 zumindest ein Versicherungsmonat erworben haben, erhalten auf dieses Konto (nicht vergleichbar mit einem Girokonto - Abheben leider nicht möglich...) eine Kontoerstgutschrift. Vor dem 1.1.1955 geborene Menschen betrifft diese neue Regelung nicht.
Alle bis 2013 erworbenen Versicherungsmonate werden somit auf das neue Pensionskonto übertragen und die Pensionshöhe kann einfach auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet werden - die einst komplizierte Parallelrechnung entfällt somit.
Auf dieses Pensionskonto wird jährlich eine Gutschrift hinzugefügt, welche sich aus 1,78% der Beitragsgrundlage (Bruttoeinkommen) errechnet und mit einer Aufwertungszahl (die u.a. vergangene Einkommenssprünge reflektieren soll) aufgewertet wird.
Das einheitliche und transparente Pensionskonto für alle Pensionsberechtigten war schon lange Wunschdenken seitens Politik (insbesondere die ÖVP war hier dahinter) - bis zur Umsetzung sollte es aber sehr lange dauern.
Erst 2013 wurden dann endlich Nägel mit Köpfen gemacht und 1,7 Mio. Briefe zwecks Aufklärung von Lücken im Versicherungsverlauf (Schulzeiten, Studienzeiten, diverse Beschäftigungen, Kindererziehungszeiten, Auslandsaufenthalte etc.) verschickt - von der ersten Tranche dieser "Lückenerfassung" gab es allerdings nur einen Rücklauf von ca. 40%.
Im Dezember 2013 wurden dann wieder Briefe seitens Pensionsversicherungsanstalt ausgeschickt, auch 2014 wird weiter versucht, möglichst viele Unklarheiten in den mehr oder minder beruflichen "Lebensläufen" der Versicherten zu beseitigen. Per April 2014 waren noch ca. 600.000 Antworten ausständig - für diese Personen drohen (soweit in unklaren Zeiträumen Beiträge geleistet wurden bzw. Ersatzzeitenanspruch besteht) zukünftig Pensionslücken...
Voraussichtlich ab Juni 2014 soll erstmals ein Kontoauszug des neuen Pensionskontos (per Ende 2013) ausgeschickt werden. Das gilt aber wohl nur für jene Versicherten, bei welchen auch alle Unklarheiten beseitigt sind.
Eine Kontomitteilung soll man aber auch beim Pensionsversicherungsträger anfordern können bzw. ist auch eine Online-Kontoeinsicht mit Handysignatur oder Bürgerkarte geplant. Hier gilt es festzustellen, dass ein simpler Zugangscode (Passwort und Login mit Sozialversicherungsnummer) hier wohl unkomplizierter gewesen wäre...
Am Pensionskonto sollen dann die Beitragsgrundlagen aller bisher erworbenen Versicherungzeiten einsichtig sein - daraus sollte sich früher oder später dann auch eine (anzunehmende) zukunftige Pensionshöhe errechnen lassen. Wie das dann aber im Detail aussehen wird, ist wohl erst 2014 wirklich seriös zu beantworten. Für jüngere Versicherte wird die Zahl jedenfalls naturgemäß eher dürftig aussehen - erst bei älteren Versicherten sind die Zahlen dann schon eher aussagekräftig.
Die Gesamtgutschrift auf dem neuen Pensionskonto setzt sich aus der Erstgutschrift (Gutschriften bis Ende 2013) und weiteren Teilgutschriften (laufenden Gutschriften) zusammen. Teilt man die Gesamtgutschrift durch 14, erhält man den aktuellen monatlichen Pensionswert (die Pensionen werden 14x ausbezahlt).
Beispiel: Gesamtgutschrift 10.500 Euro durch 14 teilen= 750 Euro monatliche Pension. Da kommt dann hoffentlich bis zum effektiven Pensionsantritt (wann immer der dann auch sein wird...) noch einiges an Gutschriften dazu. Aber auch Abschläge aufgrund eines vorzeitigen Pensionsantrittes wären natürlich noch möglich...
Klar ist aber schon jetzt: Vielen Menschen könnte mit dem ersten Kontoauszug wohl klar werden, dass die eigene Pension vielleicht doch ein wenig traurig ausfallen wird (und diese Zahlen sind ob zu erwartender Reformen noch nicht einmal fix). Private Pensionsvorsorge wird bzw. sollte somit Thema bleiben...
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