Angesichts der derzeitigen Nachrichtenlage über traurige Themen wie "Fritzl-Prozess", "Zilk als Spion?", Amokläufe und Finanzkrise ging dieser Tage eine Meldung ziemlich unter:
Während über die Steuerreform 2009 für ArbeitnehmerInnen schon kräftig berichtet wurde, ist per 11.3.09 auch die Steuerreform 2009 für UnternehmerInnen beschlossen worden. Die Geldmarie meint: Dieses kleine Paket kann man ruhig einmal vor den Vorhang positionieren - denn es ist als durchaus gelungen zu betrachten. Die ständig steigende Anzahl der Unternehmer darf bald etwas durchschnaufen:
Auch wenn man Steuerreform 2009 dazu sagt: Vielmehr handelt es sich um eine Steuerreform 2009/2010/2011. Selbständige wissen: Die Auswirkungen auf dem Konto greifen immer erst ein wenig später. Und Teile der nun beschlossenen Änderungen sind auch erst per 1.1.2010 wirksam.
Somit gleich zu den relativ erfreulichen Tatsachen:
Ab 1.1.2010 beträgt bei einem Gewinn von bis zu 30.000 der Gewinnfreibetrag für Unternehmer 13%. Dieser Gewinnfreibetrag ist dann an keine Bedingungen mehr geknüpft (keine Investitionen oder Wertpapierkäufe wie bis jetzt) und wurde von 10% auf 13% angehoben.
Bei Gewinnen von über 30.000 Euro kann zusätzlich ein Freibetrag bei Investitionen in Anlagegüter, Wertpapiere und/oder Gebäude bis zu 100.000 Euro beansprucht werden.
Damit gelingt endlich eine einfacher Ersatz zur Gleichstellung mit den Privilegien der Arbeitnehmer - denn die hatten ja schon seit langer Zeit das begünstigte 13. und 14. Monatsgehalt. Die Selbständigen konnten zwar seit kurzer Zeit 10% der Gewinne steuerfrei investieren - dies taten aber nicht alle bzw. konnten dies einfach nicht tun, da die Gewinne benötigt wurden. Eine lange (und gerechtfertigte) Forderung seitens Unternehmer wurde also endlich realisiert.
Rückwirkend mit 1.1.2009 (wie bei den Angestellten) werden auch die Grenzsteuersätze gesenkt bzw. vergünstigt. Hier hält sich die Begeisterung der Geldmarie in Grenzen - und doch kann man damit den einen oder anderen Hunderter (Euro) sparen. Auch wenn (bei stetig steigenden Einkommen) die nächste "Steuerstufe" bald wieder droht... Hier die Details:
Kinderfreibetrag in der Höhe von 220 Euro, welcher das steuerpflichtige Einkommen reduziert sowie die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro pro Kind (bis zum 10. Lebensjahr).
In Summe also ein Paket, das man gerne übernimmt. Trotzdem noch ein wenig Senf der Geldmarie:
Insgesamt aber gar kein schlechter Schnitt für die Selbständigen. Bravo an die Bundesregierung, die Wirtschaftskammer (die mir dieser Tage auch die gute Nachricht im Detail zukommen ließ) und an den Finanzminister.
Ad hoc-Meldung - März 2009