Schöne Tage im März machen nicht nur die Motorradfahrer nervös: Auch so mancher Autofahrer (vor allem im schneefreien Osten) möchte sich dieser Tage von seinen Winterreifen verabschieden und wieder die Sommerreifen aufziehen (lassen).
Für sparsame Menschen macht dies ja durchaus Sinn: Mit Sommerreifen am KFZ (und entsprechende Witterungsverhältnisse vorausgesetzt) kann man den Spritverbrauch durchaus senken.
Doch Vorsicht: Die Winterreifenpflicht für LKW und PKW gilt in Österreich noch bis 15.4.! Die seit 1.1.2008 geltende Vorschrift gilt vom 1.11. bis 15.4. des Folgejahres.
Winterreifen bzw. Sommerreifen mit Schneeketten sind in Österreich in dieser Zeitspanne bei winterlicher Fahrbahn Pflicht. Dies gilt aber nicht für abgestellte Fahrzeuge sondern nur bei Inbetriebnahme des Fahrzeuges.
Falls man trotz winterlicher Fahrbahn unterwegs ist, drohen Strafen von 35 Euro (einfache Organstrafverfügung) bis 5.000 Euro (bei Verwaltungsstrafverfahren nach Vorliegen eines Gefährdungstatbestandes). Das Fahrzeug mit Sommerreifen muss dann in den meisten Fällen auch gleich an Ort und Stelle abgestellt bleiben.
Noch teurer kann es dann bei Schäden im Rahmen der Kaskoversicherung oder der KFZ-Haftpflichtversicherung werden:
Bei der Kaskoversicherung sind Kollisionsschäden aufgrund nicht vorschriftsmäßiger Bereifung nämlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! (= grob fahrlässiges Verhalten). Streiten mit der Versicherung wird dann (wenn die Sommerreifen und die Schneefahrbahn aktenkundig sind) nicht viel bringen...
Auch bei der Haftpflichtversicherung kann es teuer werden: Die Verwendung einer unvorschriftsmäßigen Bereifung ist nämlich ein "Anscheinsbeweis einer Gefahrenerhöhung im Sinne der Vertragsbedingungen" (welch schöne Amtsdeutsch-Versicherungsdeutsch-Formulierung;-).
Die Versicherung ist in solchen Fällen dann bis zu einem Betrag von 11.000 Euro (Stand 2009) leistungsfrei. Eine Regresspflicht besteht in solchen Fällen beim KFZ-Halter wie auch beim KFZ-Lenker (und zwar solidarisch).
Geldmarie-Fazit:
Natürlich kann man dieser Tage schon die Winterreifen gegen Sommerreifen auswechseln (lassen). Nachdem es aber in ganz Österreich bis in den April hinein (und manchmal auch noch später) Neuschnee bzw. Eis oder sonstiges Winterwetter geben kann, sollte man das Fahrzeug nur dann umrüsten, wenn man es im Falle eines kurzen "Wintercomebacks" auch stehen lassen kann. Im Westen Österreichs bzw. in höheren Lagen sollte man ohnehin noch einige Zeit mit Schnee rechnen.
Hat man Schneeketten im Kofferraum - kein Problem. Die dürfen auch auf Sommerreifen. Aber diese Arbeit kann man sich ersparen, wenn man noch ein paar Wochen zuwartet.
Auch wenn es ab April in so mancher Reifenwerkstätte bzw. beim Autohändler ziemliche Warteschlangen geben wird. Also rechtzeitig Termin ausmachen bzw. die Reifen selbst montieren, wenn der 15. April vergangen ist bzw. dem Wetter getraut wird.
Ad hoc-Meldung - März 2009