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Autoversicherung - KFZ-Versicherung
KFZ-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung
Die KFZ-Versicherung (KFZ=Kraftfahrzeug) ist in Österreich (wie auch den meisten anderen Ländern) in ihrer häufigsten
Erscheinungsform Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.
Es hat demnach jedes Fahrzeug mit österreichischen Kennzeichen eine gültige Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten,
welche der berechtigte Fahrzeuglenker anrichtet, abdeckt.
Autohaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Fahrzeugbesitzer. Sie hat eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssumme
von 7,6 Millionen Euro (für Sach- und Personenschäden an Dritten, ab 2017) - diese kann aber auch (freiwillig) höher gewählt werden.
Die Dokumentation des Bestehens einer Haftpflichtversicherung erfolgt durch das Hinterlegen einer Versicherungsbestätigung durch den
Versicherer (oder einer Vertretung) bei der Zulassungsstelle (in Ausnahmefällen auch beim Verkehrsamt oder bei der
Bezirkshauptmannschaft). Dies geschieht zumeist bei der Anmeldung bzw. Ummeldung eines Fahrzeuges - beim Versicherungswechsel
genügt es, dass der neue Versicherer per Stichtag des Wechsels eine neue Versicherungsbestätigung bei einer Zulassungsstelle hinterlegt.
Kaskoversicherung
Die freiwillige Zusatzversicherung eines KFZ bezeichnet man Kaskoversicherung. Hier wird zumeist in 2 Formen unterschieden:
1. Vollkaskoversicherung: Diese deckt standardmäßig fast alle versicherbaren Risken am eigenen Fahrzeug ab.
Versicherbare Risken bei einer Vollkaskoversicherung:
- Unfall ("unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkend")
- Vandalismus ("mut- oder böswillige Handlung betriebsfremder Personen")
- Parkschaden ("Kollision des haltenden oder geparkten Fahrzeuges mit einem unbekannten Fahrzeug")
- Weitere Risken wie auch bei "Teilkaskoversicherung" genannt
2. Teilkaskoversicherung: Deckt standardmäßig keinen Unfall (Schaden am eigenen Fahrzeug) und oft auch keinen Vandalismus oder
Parkschaden ab. Die meisten Versicherungen haben aber auch
Teilkaskoversicherungen mit Vandalismus und/oder Parkschaden. Hier genau prüfen und vergleichen!
Versicherbare Risken (Auswahl) bei einer Teilkaskoversicherung:
- Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugter Gebrauch
- Marderbiss
- Kollision mit Tieren (manchmal nur: Wildschäden)
- Bruchschäden an Windschutzscheibe, Seitenscheiben, Heckscheibe, Glasdächer, Panoramadächer
- Dachlawinen oder Eisgebilde (von Gebäuden fallend)
- Brand, Explosion
- Schmorschäden
- Naturgewalten (Blitzschlag, Steinschlag, Hagel, Felssturz, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Hochwasser, Schneedruck,
Sturm über 60 km/h
Häufig gibt es auch noch kostenpflichtige Zusatzleistungen (oft in Paketen unterteilt) wie:
- Pannendienst, Abschleppkosten
- Kleingläser (Blinkergläser, Scheinwerfer, Heckleuchten, Glas des Seitenspiegels - Achtung: nur das Glas!)
- Farbtonangleichung beim Lack
- Kennzeichenkosten nach Verlust
- Leihwagenersatz nach versichertem Schadensfall
- uvm.
Bitte beachten Sie: da es sich bei den Kaskoversicherungen um freiwillige Versicherungen handelt, ist die Produktgestaltung
den jeweiligen Versicherungen überlassen. Auch wenn sich die Pakete meistens nur geringfügig im Inhalt unterscheiden, gibt
es im Preis-Leistungsverhältnis oft krasse Unterschiede. Ein genauer Vergleich lohnt sich allemal!
Die meisten Kaskoversicherungen haben einen (je nach Versicherung variablen) Selbstbehalt - zumindest bei den Vollkaskorisken
dürfte dieser fast in allen am Markt vorhandenen Produkten in unterschiedlicher Höhe (ab ca. 200 Euro) vorhanden sein.
Worauf muss man bei einer Autoversicherung achten?
Haftpflichtversicherung
- Achten Sie beim Kauf eines Fahrzeuges auf die Kilowatt (PS) - die sind die Grundlage für die Versicherungsprämie sowie die
motorbezogene Versicherungssteuer - je mehr, desto höher.
- Die Einstufung erfolgt nach dem noch immer gültigen Bonus/Malus-System (mehr darüber in der gleichnamigen Rubrik).
Einsteiger in dieses System werden in die Grundstufe 9 (100% der Tarifprämie) eingestuft. Nach ca. 2 Jahren ohne selbstverursachtem
Schaden erfolgt eine Umstufung in Stufe 8, danach geht es jährlich eine Stufe runter. Je weiter unten, desto billiger.
Idealstufe ist die Stufe 0. Bei einem Umfall mit Schadenszahlung (oder erwarteter Schadenszahlung) durch die Versicherung
wird man zur nächsten Prämienhauptfälligkeit (meistens der nächste Monatserste nach der Anmeldung) 3 Stufen "höhergereiht".
- Für junge Fahrzeuglenker (mit Probeführerschein) gibt es häufig einen Zuschlag (der statistisch auch gerechtfertigt ist) -
wenn man ein Zusatzprodukt (Rechtsschutz, Unfallversicherung etc.) abschließt oder die Familie Stammkunde ist, kann dieser oft verhandelt werden.
- Die Bonusstufe ist personenbezogen (kann aber übertragen werden) und gilt pro Fahrzeug. Wenn Sie ein Fahrzeug haben und
ein zweites anmelden, kommt dieses wieder in Stufe 9 (auch wenn Sie mit dem anderen in Stufe 0 sind). Auch hier gibt es oft
Verhandlungsspielraum (Stufentausch, wenn das 2. Auto mehr KW hat oder eine teure Kasko benötigt).
- Geschenkte Stufen (bieten Versicherungen häufig an) sind keine "erfahrene" Stufen - beim Versicherungswechsel weiß die
neue Versicherung (über den Versicherungsverband) sofort, in welcher Stufe Sie wirklich sind bzw. ob es in der Zwischenzeit
maluswirksame Unfälle gegeben hat, die in Ihrer alten Polizze noch nicht berücksichtigt sind. Also bitte ehrlich sein -
kann nur peinlich werden.
- Stufe 00 (also Doppelnull) ist ein "Schmäh" der Versicherungen für gute Fahrer. Es gibt nur eine Null. Der Rest sind Rabatte
für gute Fahrer.
- Für besonders schlechte Fahrer, welche von der Versicherung gekündigt wurden (zu viele Schäden) gibt es die Möglichkeit
einer Zuweisung durch den Versicherungsverband (Link ganz unten). Kann durchaus passieren, daß Sie dann wieder bei der alten
Versicherung landen. Wohl zu fürchterlichen Konditionen.
- Bei Abmeldung eines Fahrzeuges (ohne gleichzeitige Neuanmeldung) bleibt die Stufe 12 Monate erhalten.
Darauf achten, daß keine Stufe verlorengeht - vielleicht dazuwischen ganz kurz ein Fahrzeug anmelden bzw. in der Familien übertragen.
- Kostenersatz für einen Leihwagen steht Ihnen (auch wenn der Unfallgegner schuld trägt) nicht zu - es sei denn, Sie haben
die kostenpflichtige Variante der "Haftpflichtversicherung mit Leihwagen" beantragt.
- Melden Sie Schäden unverzüglich und nehmen Sie immer einen Europäischen
Unfallbericht (hat Ihre Versicherung gratis für Sie) mit.
- Bei den Rabatten seitens Versicherung sollte man nachfragen, ob diese bleiben bzw. ob diese zweckgebunden
sind (Frauenrabatt, Beamtenrabatt, Stufe-0-Rabatt, etc.) - bei Unfällen können solche Rabatte nämlich entfallen bzw. ein Selbstbehalt eingefordert werden.
Kaskoversicherung
- Kaskoversicherung gelten zumeist in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten. Wenn Sie also den Ural überqueren oder in
die asiatische Türkei einreisen, fragen Sie bei Ihrer Versicherung um die Möglichkeit einer Zusatzdeckung (und auch gleich
nach der Erweiterung der Grünen Karte) nach.
- Wenn Sie das Fahrzeug nur kurzfristig versichern möchten (z.B. für den Urlaub) gibt es die oft günstigere Möglichkeit einer
Reisekasko.
- Die Berechnung der Kasko erfolgt zumeist nach dem Neuwert des Fahrzeuges. Nur wenige Versicherungen bieten eine
Zeitwertversicherung. Ob sich nun bei einem 5 Jahre alten Auto eine
Vollkaskoversicherung auszahlt? Man weiß ja nie.
- Achten Sie auf die Mitversicherung der Sonderausstattung! Hier gegenüber der Versicherung genau angeben, was jetzt der Standardlistenpreis
und was Sonderausstattung ist. So der Listenpreis nicht klar ist, lässt sich dieser entweder über die Eurotaxliste oder aber auch via
Fahrgestellnummer beim Generalimporteur herausfinden.
- Nach einigen Jahren (bleibt ganz Ihrem Geschmack bzw. Ihrem Horoskop überlassen) sollte auf Teilkaskoversicherung
gewechselt werden bzw. die Teilkaskoversicherung (bei älteren Autos) aus Kostengründen gekündigt werden. Denn im
Schadensfall erhalten Sie nur den Zeitwert (bzw. Restwert) des Autos. Wenn das Auto also 15 Jahre alt ist, werden Sie nicht
mehr viel bekommen...
- Eine (statistische) Orientierungshilfe: Vollkasko ca. 1-2 Jahre, Teilkasko: 5-7 Jahre (Alter des Autos). So agieren
zumindest die meisten meiner Kunden. Wann aber das "Unglück" zuschlägt, weiß auch die Geldmarie nicht...
- Die Einstufung bei der Kasko (unterliegt auch dem Bonus/Malus-System) erfolgt zumeist nach der Stufe in der Haftpflicht.
- Die meisten Versicherungen nehmen jedoch im Schadenfall (der bei der Kaskoversicherung häufiger ist als bei der
Haftpflichtversicherung) keine Rückstufung vor.
- Viele Zusatzpakete sind unnötig - erfragen Sie, ob man das eine oder andere (je nach Ihren Wünschen) aus dem Paket entfernen kann.
- Beim Selbstbehalt gut vergleichen. Wenn Sie ein risikofreudiger Mensch sind, können Sie auch einen höheren Selbstbehalt
wählen - der macht die Versicherung günstiger und wenn das Auto dann weg ist, sind Ihnen die 900 Euro Selbstbehalt wohl egal.
Bei der Windschutzscheibe werden Sie mit einem Selbstbehalt von 900 Euro allerdings wenig kriegen (es sei denn, Sie fahren
einen teuren "Ami").
- Oft ist es sinnvoll, die Klausel "grobe Fahrlässigkeit" in die Kaskoversicherung einzuschließen. Bei Vorsatz wird hier zwar natürlich auch nicht
bezahlt, sehr wohl aber z.B. bei Fahrlässigkeiten wie überhöhte Geschwindigkeit, riskantes Überholen oder Überfahren einer Stop-Tafel...
- Bei der Teilkasko ist bei den Risken "Vandalismus" und "Parkschaden" unbedingt eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Gilt natürlich auch
beim Diebstahl (dann auf alle Fälle sofort zur Polizei)
- Sperren Sie das Fahrzeug immer zu und lassen Sie auch keine Fahrzeugpapiere im Wagen.
- Der Laptop darf nicht frei einsehbar herumliegen - wenn schon, dann in den Kofferraum (der nicht einsehbar ist)
Die zu einer Autoversicherung passenden Risken "Rechtsschutzversicherung" und/oder aber auch "Insassenunfallversicherung" oder
"Lenkerunfallversicherung" finden Sie in den entsprechenden Rubriken.
Ganz wichtig: Die Preise bei Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung beim Auto schwanken gewaltig. Wenn es den Versicherungen ein paar
Jahre gut geht, beginnt die Preisschlacht. Nach einiger Zeit werden die Bilanzen der Sparte "KFZ" bei den Versicherungen roter und roter und die
Preise steigen wieder an. Vergleichen Sie also unbedingt mit mehreren Angeboten und fragen Sie alle paar Jahre nach (wenn Sie länger mit dem gleichen
KFZ fahren, ob der Preis noch passt. Denn auch wenn Ihr Berater einen Top-Preis gemacht hat - es kann der falsche Zeitpunkt gewesen sein.
Eine aktuelle Orientierungshilfe finden Sie hier: Vergleich KFZ-Versicherung.
Gu(r)te Fahrt!
Geldmarie-Linktipps: