Vor ca. 1 Jahr schepperten die Banken gerade gewaltig. Dieser Tage kommen zumeist schon recht beruhigende Nachrichten aus den Buchhaltungsabteilungen der europäischen (und heimischen Banken). Da ist es endlich an der Zeit, den Banken auch einmal wieder auf die Finger zu klopfen: Das neue Zahlungsdienstegesetz (ja, auch so etwas gibt es) setzt per 1.11.2009 eine längst fällige EU-Richtlinie durch, welche die Zahlungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum wieder etwas einheitlicher (und nicht schlechter!) werden lässt.
Konnten alle heimischen Banken an voreiligen Abhebungen von bereits am Kontoauszug erscheinenden Eingängen ganz schön profitieren (siehe: Valuta), so muss der Buchungstag ab 1.11.2009 auch der Valutatag sein.
Derartige (oft unabsichtliche) Kontoüberziehungen werden in Hinkunft wesentlich seltener vorkommen. Die Bankkunden müssen sich aber auch darauf einstellen, dass Gutschriften oft erst am tatsächlichen Buchungstag am Kontoauszug erscheinen. Menschen mit geringer Bonität müssen sich demnach zukünftig länger gedulden bzw. sich um eine effektive Überziehung beim Schalter anstellen (="betteln")...
Ein gröberer Nachteil aus dieser durchaus guten Änderung ist auch zu befürchten: Das bisherige Körberlgeld werden sich die Banken wohl wieder über höhere Kontoführungsgebühren hereinholen. Nur so eine Vorahnung...
Denn auch die nächste wesentliche Änderung steht per 1.11.09 ins (Bank-)Haus:
In Österreich sowie auch im Euroraum konnte eine Überweisung schon einmal 3 bis 5 Werktage dauern. Zu lange befand die EU - und wohl auch nicht zu Unrecht.
Warum eine Internetüberweisung in Zeiten der totalen Vernetzung so lange dauert, konnte ohnehin niemand mehr sinnvoll rechtfertigen. Auch hier haben die Banken eben ein wenig mitverdient und sich am Valutagewinn ein wenig bereichert.
Ab 1.11.2009 dürfen elektronische Zahlungsaufträge innerhalb der EU maximal 3 Tage dauern (da wurde vereinzelt aber auch schon vorher geschafft). Ab 2012 darf das dann überhaupt nur noch einen Tag dauern.
Für "händische" Papieraufträge (also nicht über das Internet oder auf sonstigem elektroischen Wege) dürfen Banken ab 1.11.09 und auch in Hinkunft einen Tag länger als vorgeschrieben benötigen (was durchaus seine Berechtigung hat).
Die umstrittenen Kontoschließungsgebühren fallen endlich weg - bei einer Auflösung eines Kontos erhält man sogar die anteilige (schon bezahlte) Kontoführungsgebühr sowie Kartengebühren zurück.
Die Einspruchsfristen für schriftlich erteilte Einziehungsaufträge werden von 42 auf 56 Tage verlängert.
Die Haftung nach Verlust oder Diebstahl und (nicht die Sperrgebühr) folglicher missbräuchlicher Verwendung von Bankomatkarten oder Kreditkarten wird auf 150 Euro erhöht. Das erscheint als kleiner Nachteil - klärt aber die Haftungsfrage eindeutiger als bisher.
Auch wenn es ab und an nicht leicht fällt, der EU ein Kompliment zu machen: Mit dem neuen Zahlungsdienstegesetzt wurden langjährige Forderungen von Konsumentenschützern (und auch der Geldmarie) umgesetzt.
Es ist zwar durchaus zu erwarten, dass die Banken sich dadurch verlorenes Geld in weiterer Folge durch Erhöhungen von Kontoführungsgebühren hereinholen wollen - doch auch der Bankwechsel wurde (durch das Ende der Kontoschließungsgebühr) wieder ein Stückchen kleiner gemacht.
Und Europa rutscht wieder ein kleines Stückchen aus der Bankensteinzeit.
Ad hoc-Meldung - Oktober 2009