Als 2003 die staatliche geförderte (prämienbegünstigte) Zukunftsvorsorge auf den Markt kam, hatten die heimischen Banken und Versicherungen alle Hände voll zu tun: Die Nachfrage nach den (scheinbar) hoch geförderten Pensionsprodukten war hoch.
Mittlerweile ging eine böse Finanzkrise (deren Nachwehen bis heute zu spüren sind) durchs Land und bei Banken und Versicherungen sowie auch bei den Kunden ist deutliche Ernüchterung eingekehrt - oft stand das Produkt auch heftig (teilweise zu Unrecht) in der Kritik der (oft aktienfeindlichen) Konsumentenschützer.
Schon kurz nach der Finanzkrise wurde (ob vieler ausgestoppter Verträge, bei denen aufgrund hoher Verluste nur noch die Kaptialgarantie erwirtschaftet hätte werden können) der Aktienanteil reduziert bzw. nach Alter des Versicherten gekürzt - 2012 folgte auch die Halbierung der staatlichen Prämie für die Zukunftsvorsorge.
Vielen Anlegern missfiel die schwache Performance ihres Vertrages und sie wollten schon bald wieder das Geld aus den Verträgen rausnehmen ("rückkaufen") - doch so leicht war das nicht möglich: Eine Kapitalentnahme vor der Mindestbindefrist ist nämlich bei der Zukunftsvorsorge gar nicht vorgesehen...
Diesbezüglich wurden schon mehrere Schlachten vor Gericht ausgetragen - nun scheint ein neues Urteil des OGH (seitens Arbeiterkammer betrieben) Licht ins Dunkel der Zukunftsvorsorge zu bringen:
Vorab: Bei den Versicherungen und Banken Österreichs wurden unterschiedliche Mindestbindefristen bei der Zukunftsvorsorge angeboten.
So lag diese Mindestbindung bei der einen Versicherung bei 10 Jahren, die nächste Versicherung bzw. das nächste Bankprodukt hatte wiederum 15 Jahre im Vertrag.
Ein vorzeitiger Rückkauf (bzw. eine Kapitalentnahme) ist nunmehr nach wie vor erst nach zumindest 10 Jahren Vertragslaufzeit möglich - längere Bindungsfristen als 10 Jahre sind aber ab 2012 nicht mehr gestattet. Wer demnach schon 2003 seine Zukunftsvorsorge abgeschlossen hat, könnte schon 2013 einen Rückkauf urgieren.
Aber Vorsicht: Das Produkt war immer schon als lebenslängliche Rente definiert und kalkuliert - wer sein Kapital nun nach 10 Jahren Laufzeit entnimmt, verliert dabei die halben staatlichen Förderungen, muss eventuell für gemachte Gewinne (soweit welche erzielt wurden, was derzeit wohl noch selten der Fall ist) 25% KESt. zahlen und verliert auch in der Regel die Kapitalgarantie. Im Normalfall also ein schlechtes Geschäft für den Kunden!
Bei Auszahlung als lebenslange Privatpension (welche nach 10 Jahren Laufzeit bzw. zumeist einem Antrittsalter von 45 Jahren möglich ist) besteht die Kapitalgarantie aber sehr wohl - vielleicht sollte man sich solche Verträge ja auch als lebenslange Zusatzpension nehmen. Auch wenn nach 10 Jahren zumeist noch nicht sehr viel angespart worden ist und die Pensionshöhe eher gering ausfallen wird - lassen Sie sich vor dem Rückkauf diese Option unbedingt ausrechnen!
Und bevor Sie alle Pensionsvorsorgen (für deren Abschluss Sie sicher eine Motivation hatten) aufgrund ein paar mieser Jahre auflösen, lassen Sie sich jedenfalls noch einmal über Ihr Produkt qualifiziert beraten. Könnte nämlich durchaus sein, dass a la longue die Zukunftsvorsorge wieder nach oben gespült wird - prinzipiell ist diese Art der Pensionsvorsorge durchaus sinnvoll!
Weitere Informationen zum Produkt finden Sie hier: Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
Ad hoc-Meldung - Juni 2012