Eigentlich hatte die Geldmarie die individuelle Beurteilgung der Stellungnahmen seitens Fraktionen der Wirtschaftskammer zum Thema E-Zigaretten in die Trafiken? Händler wehren sich ja schon fertiggestellt, nunmehr erreichte uns doch noch die Meinung des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband.
Da kann man ja fast ein wenig stolz sein: ALLE wahlwerbenden Fraktionen, deren Parteien auch im Nationalrat vertreten sind, nahmen sich des Themas an und übermittelten teilweise sehr unterschiedliche Standpunkte. Hier der Standpunkt des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands, den uns die Pressesprecherin des SWV-Präsidenten, NRAbg. Dr. Christoph Matznetter, mitgeteilt hat:
Es geht nicht darum, ob eine Trafik "Zeit und Lust hat", E-Zigaretten zu verkaufen, sondern um eine Regelung, die im Sinne eines kontrollierten Vertriebs von E-Zigaretten im Wege des Tabakmonopolgesetzes sichergestellt ist. Daher bezieht der SWV aus folgenden Gründen die Position, dass nur die in der EU-Tabakprodukterichtlinie angeführten Tabakäquivalente, also Einweg-E-Zigaretten/-Shishas sowie die Liquids dem Tabakmonopol unterliegen sollen.
Nachweislich sind in den Flüssigkeiten der E-Zigaretten und E-Shishas Stoffe enthalten, die eindeutig eine negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Neben den wenig erforschten Substanzen in den Flüssigkeiten weisen sie auch einen entsprechenden Suchtfaktor vor. Auch das Bundesministerium für Gesundheit befürwortet die Ansiedelung im Tabakmonopol, da der Verkauf aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes durch die Monopolverwaltung besser kontrollierbar ist. Mit den Änderungen im Tabakmonopolgesetz wird der Vertrieb endlich unter Aufsicht geregelt, deshalb sehen wir die Ansiedelung gut aufgehoben.
Die ursprüngliche Regierungsvorlage des Finanzministeriums sah vor, den freien Vertrieb von E-Zigaretten und ihren Zusatzprodukten völlig zu unterbinden. Anstatt die Existenz der HändlerInnen zu vernichten, hat sich der SWV dafür stark gemacht, dass sie ihr Gewerbe erst gar nicht verlieren. Somit wurde die Übergangsfrist von April 2015 zumindest auf Oktober 2015 verlängert. Weil diese Lösung noch immer kein Fortbestehen der HändlerInnen vorsah, stellte NRAbg. Christoph Matznetter bereits im Finanzausschuss des Nationalrates (4.12.2014) klar, dass nur nikotinhaltige Produkte dem Tabakmonopol unterworfen werden sollen und nachfüllbare Geräte, die nur Wasser verdampfen, ggf. aus der Regulierung zu nehmen seien (vgl. OTS). Aufgrund dieser Initiative wurde der mehrheitlich angenommene Abänderungsantrag im Nationalrat (11.12.2014) eingebracht, damit der Handel mit E-Zigaretten nicht ausschließlich dem Tabakmonopol vorbehalten ist.
Die Aufnahme von nikotinhaltigen E-Zigaretten in das Tabakmonopol eröffnet den Tabaktrafiken ein neues Geschäftsfeld und sichert ihren Standort, da die Rückgänge im Zeitungsverkauf, der abnehmende Tabakkonsum und das vermehrte Aufkommen von Lotterieannahmestellen den 6600 österreichischen Trafiken ohnehin massiv zusetzt. Eine Erweiterung der Produktpalette im Rahmen des Tabakmonopols kann Umsatzrückgänge abfangen und die Existenz der Trafikanten sichern.
ENDE
Nachdem die Geldmarie nun die Beurteilung der Fraktionskommentare noch leicht umschreiben muss, erscheint diese voraussichtlich erst am Mittwoch. Erste Stellungnahmen zu den Artikeln seitens Nikoblue-Chef Franz Seba sind auch schon eingelangt: Da dürfen sich am Thema interessierte Leser schon auf harsche Kritik vorbereiten...
Ad hoc-Meldung - Februar 2015