Sie ist eine von vielen KFZ-Steuern - die Motorbezogene Versicherungssteuer für PKW. Bezahlt wird diese gemeinsam mit der Autoversicherung (Haftpflichtversicherung) - somit wissen viele Autofahrer gar nicht, wie hoch deren Anteil an der Prämie eigentlich ist. Zumeist ist dieser Anteil gar nicht so niedrig...
Per 1.3.2014 wurde diese letztmalig erhöht, dieser Tage steht uns wieder eine Reform der Steuer ins Haus:
Diese gilt aber nur für erstmals zum Verkehr zugelassene neue PKW - bereits vor dem 1.10.2020 zugelassene PKW gilt weiter die alte Regelung!
Wer aber ab 1.10.2020 ein neues Fahrzeug erstmalig zur Zulassungsstelle bringt, der muss gut rechnen können: Wird die motorbezogene Versicherungssteuer derzeit noch ausschließlich nach der KW-Leistung des Fahrzeuges berechnet, werden hinkünftig 2 Komponenten zur Berechnung herangezogen: Kilowatt und CO2-Ausstoß des PKW.
1. Bei den KW werden die ersten 65 KW nicht herangezogen, jedes KW darüber kostet 0,72 Euro pro Monat. Mindestens sind es 3,60 Euro pro Monat.
2. Beim CO2-Ausstoß des Fahrzeuges wird bis 115 Gramm pro Kilometer nichts berechnet, jedes zusätzliche Gramm/Kilometer kostet 0,72 Euro pro Monat. Hier kommt allerdings ebenso ein Mindestbetrag von 3,60 Euro zur Anwendung, welcher somit bei schwächerer Motorisierung und wenig CO2-Ausstoß bei 2x3,60 Euro pro Monat (= mindestens 7,20 Euro pro Monat oder 86,40 Euro pro Jahr) liegt.
Im Gegensatz zur alten Berechnung gibt es bei monatlicher, quartalsweiser oder halbjährlicher Zahlung bei der neuen Variante keine Unterjährigkeitszuschläge.
Auch wenn die heimische Autobranche 2020 gewaltig an Corona leidet (Einbrüche von rund 30% sind zu erwarten) - in den letzten Jahren war im Neuwagensegment ganz deutlich ein Trend zu stärkerer Motorisierung erkennbar. Die Motoren neuer Bauart sind zwar deutlich sparsamer - was sich dann aber in der Gesamtverbrauchsstatistik wieder ad absurdum führt, wenn die Leute auf Fahrzeuge mit 120 KW (anstatt früher 66 KW etc.) wechseln. Die vielen SUV's in der Stadt sind ein klarer Beweis dafür...
Stärkere Motorleistung geht zumeist auch mit höherem CO2-Ausstoß einher - das wird nun mit der neuen KFZ-Steuer langsam (aber sicher) "bestraft".
Wer dieser Tage zufällig ein neues KFZ anmeldet, sollte sich unbedingt ausrechnen (lassen), ob es besser ist, dieses noch im September anzumelden (für stärker motorisierte PKW) oder auf den Oktober zu warten (für schwächere Fahrzeuge mit wenig CO2-Ausstoß).
Auch wenn es noch sehr lange dauern wird, bis die Mehrzahl der Fahrzeuge im neuen Schema der motorbezogenen Versicherungssteuer ist, ist diese Art der Bepreisung in Sachen Umweltverschmutzung sicher etwas gerechter als die aktuelle Variante und bestraft die Stinker finanziell. Und in Summe bleiben (ob dem Trend zu stärkeren Fahrzeugen) auch dem derzeit maroden Finanzminister auch ein paar Millionen mehr im Steuersäckchen.
Die ab 1.10.2020 geltende Regelung für neu zugelassene PKW wird übrigens schon ab 1.1.2021 noch schärfer: Jährlich wird der "Freibetrag" von 65 Kilowatt dann um jeweils 1 kW abgesenkt (also 64 KW ab 2021, 63 KW ab 2022 etc.) - und auch die CO2-Berechungs-Komponente wird (ausgehend von der Basis 115 Gramm/Kilometer) jährlich um 3 g/km gesenkt. Das gilt dann natürlich wieder nur für jene PKW, die auch im betreffenden Jahr erstmals neu zum Verkehr zugelassen werden - der "Altbestand" bleibt in seiner ursprünglichen Einstufung.
Fakt ist: In ein paar Jahren wird das SUV-Fahren dann für viele Leute ziemlich unlustig - man sollte demnach immer mehr auf die kW sowie den CO2-Ausstoß blicken!
Geldmarie-Linktipp:
Ad hoc-Meldung - September 2020