In den Banken hat durch das Budgetbegleitgesetzt 2011-2014 bereits das große Stirnrunzeln eingesetzt. Immerhin sollen Wertpapierkäufe bereits ab 1.1.2011 in Sachen Vermögenszuwachssteuer erfasst werden und bei entsprechenden Fondsverkäufen ab 1.7.2011 bzw. bei Aktienverkäufen ab 1.10.2011 muss bereits steuerlich exekutiert werden.
Nicht nur die technischen Fragen (welche nicht ganz kostenlos beantwortet werden können) müssen dieser Tage geklärt werden - auch die Wertpapierberater müssen sich schön langsam auf die ab 2011 geltenden Gegebenheiten einstellen.
Gerade das typische Bankenprodukt "Fondssparplan" kommt nächstes Jahr gehörig unter Druck: Immerhin sind die Fondssparpläne (und auch die Fonds) ab 2011 von der neuen Vermögenszuwachssteuer sehr stark betroffen und werden teilweise sogar unattraktiv.
Konnte man sich bisher mit dem vergleichbaren Versicherungsprodukt fondsgebundene Lebensversicherung durchaus attrative Duelle in Sachen Performance liefern, ist das Fondssparen ab 2011 nur noch für kürzere Laufzeiten (beschränkt) attraktiv.
Für längere Ansparprojekte (ab 10 Jahren) sollte man Fondssparen eigentlich gar nicht mehr anbieten - hier sind Versicherungsprodukte ab 2011 eindeutig im Vorteil (zumindest bei Verwendung gleicher Fondsqualitäten).
Bestehende Fondssparer sollten sich demnach schon sehr bald mit der depotführenden Bank in Verbindung setzen und bezüglich neuer Ausrichtung der Ansparvariante mit Fonds beraten lassen.
Will man ohnehin nur noch kurze Zeit sparen, könnte der Fondssparplan durchaus noch passend sein - ist der Anlagehorizont allerdings langfristig, sollte man einen Umstieg auf eine Vesicherungsvariante (oder ein anderes Anlageprodukt) unbedingt andenken.
Die klassischen Fondssparpläne dürften jedenfalls ab 2011 klar zurückgedrängt werden - Fondsgesellschaften werden wohl (soweit noch nicht geschehen) vermehrt die Zusammenarbeit mit Versicherungen suchen müssen.
Eine FMA-Verordnung lässt so manchen Vesicherer (nicht aber die Versicherungskunden) aufatmen: Ab 1.4.2011 wird der aktuelle Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen bei der klassischen Lebensversicherung von derzeit 2,25% auf 2,00% gesenkt.
Bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge wird der Garantiezinssatz von 2% auf 1,75% gesenkt.
Die Erträge bei privaten Pensionsversicherungen, Lebensversicherungen & Co. passen sich demnach dem aktuellen Niedrigzinsniveau weiter an - glücklich, wer noch ältere (und bessere) garantierte Mindestverzinsungen auf seinen Polizzen hat.
Ein kleiner Nachteil: Solche Verträge lassen sich dieser Tage leider nicht mehr erhöhen.
Ad hoc-Meldung - Dezember 2010