Als Hauptversammlung (HV) bezeichnet man den wesentlichsten Termin im Geschäftsjahr einer Aktiengesellschaft (AG). Für so manchen Aktionär ist die HV auch das ideale Ventil, den Unmut über den Vorstand und/oder Aufsichtsrat der betreffenden AG kundzutun bzw. sich am (fast immer vorhandenen) Buffet ein wenig "Sonderdividende" abzuholen.
Hiebei unterscheidet man zwei Arten der Hauptversammlung:
Diese findet 1x im Jahr statt. Teilnahme- und stimmberechtigt (soweit die entsprechenden Aktien ein Stimmrecht vorsehen) sind alle Aktionäre der AG.
Nachdem die HV das wichtigste Ereignis im Geschäftsleben einer AG darstellt, werden auf dieser auch grundsätzliche Beschlüsse gefasst (oder abgelehnt). Ein wesentlicher Bestandteil der Hauptversammlung ist jedenfalls die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Auch Statutenänderungen sowie Dividendenbeschlüsse (sofern möglich) bzw. Wahl des Abschlussprüfers stehen auf der Tagesordnung einer ordentlichen Hauptversammlung.
Diese findet nicht jährlich statt - sondern (wie der Name schon verrät) bei außerordentlichen Ereignissen.
Dabei könnte es sich z.B. um Firmenübernahmen (es werden welche geplant bzw. man ist von solchen betroffen) oder auch um Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, wenn es z.B. knapp wird bzw. plötzlich außerordentliche Investitionen erfolgen sollen) u.ä. handeln.
Der Besuch einer Hauptversammlung muss via depotführender Bank rechtzeitig beantragt werden (Stimmrechtskarte)!
Man kann aber auch sein Stimmrecht verfallen lassen (was die meisten Privatanleger auch tun) bzw. dieses seiner depotführenden Bank oder einem anderen Vertreter (Aktionärsvertreter) via Vollmacht übertragen.
Prinzipiell sind Hauptversammlungen von gut geführten Firmen innerhalb der Gewinnzone eher ein langweiliger Formalakt (für den Privatinvestor). Bei Unternehmen, die in Turbulenzen sind, kann es aber auch eine oft erfrischende Kopfwäsche (die aber auch sehr lange in den Abend dauern kann) für den Vorstand setzen.
Nachdem aber die meisten AG's in Österreich sehr wenig Streubesitz haben (die meisten Aktien sind in der Hand von Großaktionären bzw. institutionellen Vertretern) ist der Ausgang der Wahlen oft schon absehbar - die großen Revolutionen bleiben demnach bei Hauptversammlungen zumeist aus. Aber ein Schuß vor den Bug des Vorstandes hat in vielen Fällen schon Wunder bewirkt...