Die Ausgabe von jungen Aktien (auch "primary shares" oder seltener "Neue Aktien" genannt) ist nicht nur jungen Unternehmen vorbehalten. Auch Traditionsunternehmen, welche schon lange an der Börse notieren (oder auch nicht) können solche Aktien im Zuge einer Kaptialerhöhung ausgeben.
Ob "Alte Aktie" oder "Junge Aktie" bestimmt lediglich der Zeitpunkt der Ausgabe. Junge Aktien werden demnach immer nach den (schon vorher vorhandenen) alten Aktien ausgegeben.
Im Zuge von Kapitalerhöhungen erhalten die Altaktionäre zumeist das Recht, für ihre bestehenden (alten) Aktien sogenannte Bezugsrechte zu erhalten. Für diese Rechte können sie entweder aliquot zu ihren bisherigen Anteilen (zumeist bevorzugt, oft auch günstiger) neue Aktien zu den Ausgabebedingungen zeichnen - oder die Altaktionäre verzichten auf die Ausübung des Bezugsrechts und verkaufen dieses über die Börse.
Oft gibt es bei jungen Aktien noch keine Dividendenberechtigung für das laufende Geschäftsjahr - in solchen Fällen notieren diese Aktien zumeist separat zu den alten Aktien. Nach der Dividendenausschüttung werden dann die Notierungen zusammengeführt.
Ein großer Vorteil beim Erwerb von jungen Aktien war früher die Möglichkeiten, deren Erwerb steuerlich im Rahmen der Sonderausgaben absetzen zu können. Dies galt aber nur bis zum Veranlagungsjahr 2015.