Häufig kommt es beim Betrieb einer Aktiengesellschaft vor, dass das Unternehmen sein Eigenkapital (Grundkapital) erhöhen muss bzw. möchte. In solchen Fällen spricht man dann von einer Kapitalerhöhung. Das Gegenteil davon wäre eine sogenannte "Kaptialherabsetzung".
Die Gründe für die Durchführung einer Kapitalerhöhung können unterschiedlich sein. Im Regelfall plant die AG aber weitere Investitionen bzw. den Erwerb von weiteren Unternehmen (Expansionspläne) und holt sich durch eine Kapitalerhöhung Geld von ihren Aktionären bzw. neuen Aktionären.
Auch können Kapitalerhöhungen zur Verbesserung der Bonität des Unternehmens erfolgen - Unternehmen mit wenig Eigenkapital sind weniger krisenresistent als Unternehmen mit viel Eigenkapital. Kapitalerhöhungen zwecks Schuldenabbau bzw. Verringerung der Zinslast stehen ebenfalls häufig an der Tagesordnung.
Darüber hinaus können Kapitalerhöhungen auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften bezüglich erforderlicher Mindesteigenkapitalquote erfolgen - insbesondere bei Banken hat man in Zeiten der Finanzkrise viel darüber gehört.
Am Grundkapital einer Aktiengesellschaft sind zumeist viele Aktionäre beteiligt. Durch die Durchführung einer Kapitalerhöhung (die durch die Hauptversammlung abgesegnet werden muss) werden jedoch die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der AG verändert bzw. verwässert. Hier ein einfaches Beispiel:
Das Grundkapital der AG beträgt 100 Mio. Euro und soll durch die Kapitalerhöhung auf 200 Mio. Euro verdoppelt werden. Durch die Ausgabe neuer Aktien hätten die Altaktionäre aber nur noch die Hälfte des seinerzeitigen Einflusses (inkl. Gewinnbeteiligung) innerhalb der AG.
Den Altaktionären steht es somit zumeist frei, bei einer Kapitalerhöhung entsprechend ihrer vorher gehaltenen Anteile mitzuziehen. Besaß man z.B. Aktien mit einem Nominalwert von 1 Mio. Euro, so könnte man nun aufgrund seines Vorbesitzes eine weitere Million Euro bevorzugt erwerben. Mit diesem Mitziehen bei der Kapitalerhöhung würde man dann weiterhin 1% am Grundkapital (statt 0,5 Prozent) der AG halten.
Im Normalfall wird dieses Recht auf Mitziehen bei der Kapitalerhöhung via Bezugsrecht ausgedrückt: Für eine alte Aktie darf man zusätzlich eine neue Aktie (zu den vereinbarten Konditionen) erwerben.
Möchte der Altaktionär dieses Bezugsrecht nicht ausüben, so hat dieser die Möglichkeit, seine Bezugsrechte zu verkaufen. In manchen Fällen wird aber eine Kapitalerhöhung auch unter Ausschluss der Ausübung des Bezugsrechtes durchgeführt - das könnte z.B. dann sein, wenn ein Großinvestor neu in das Unternehmen einsteigt und einen fix definierten Anteil jedenfalls erwerben möchte. Ein entsprechender vorheriger Beschluss durch die Hauptversammlung der AG ist für solche Kapitalmaßnahmen natürlich notwendig.
Auch wenn man als Altaktionär bei der Kaptialerhöhung nicht mitzieht und sich dadurch die Anteile am Unternehmen verringern - der Wert der Aktien sollte dadurch nicht wesentlich entwertet werden: Immerhin fließt ja frisches Eigenkapital (an dem man ja beteiligt ist) ins Unternehmen.
Die Beurteilung von Kapitalerhöhungen ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich.
Selten aber doch kommt es auch zur Ausgabe von Gratisaktien, was auch als "nominelle Kapitalerhöhung" oder "Innenfinanzierung" bezeichnet wird. Hier kommt kein neues Geld in das Unternehmen - vielmehr wird die Anzahl von Aktien erhöht, was zu einem (zumindest inneren) Wertverlust der Aktienanteile führt.
Sinn einer solchen nominellen Kapitalerhöhung könnte u.a. sein, den Kurs der Aktien handelbarer zu machen. Kostet z.B. eine Aktie eines lange erfolgreichen Unternehmens plötzlich mehrere tausend Euro, so wäre es durchaus sinnvoll, hier einen sogenannten Aktiensplit durchzuführen.
Beim Aktiensplit erhöht man z.B. in einem bestimmten Verhältnis die Anzahl der ausgegebenen Aktien oder senkt den Nennwert der Aktien herunter.
So besitzt man als Aktionär dann plötzlich statt 10 Aktien 100 Stück - der Kurs der Aktie wird sich aber im Verhältnis 1:10 reduzieren und der rechnerische Anteil der Beteiligung am Unternehmen ändert sich dadurch nicht.
So die Aktie Ihres Vertrauens demnach plötzlich über Nacht nur noch 1/10 des ursprünglichen Wertes im Kursblatt aufweist, sehen Sie doch einmal rasch ins Aktiendepot: Wahrscheinlich (bzw. hoffentlich) halten Sie nach dem Aktiensplit die 10-fache Menge davon.
Geldmarie-Linktipps: