Bei einem Squeeze-Out handelt es sich um einen (zumeist nicht freiwilligen) Gesellschafterausschluss. Zumeist wird dieser engl. Begriff (squeeze out - hinausdrücken) medial in Sachen Ausschluss von Minderheitsaktionären bei Aktiengesellschaften verwendet.
Der Hauptgesellschafter ist aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr am Verbleib der Minderheitenaktionäre interessiert und kann diesen nunmehr eine angemessene Barabfindung für ihre Anteile leisten.
In Österreich ist das Squeeze-Out im Gesellschafter-Ausschlussgesetz geregelt. Derzeit bedarf es 90% des Grundkapitals (europa- und weltweit unterschiedlich) durch einen Mehrheitsaktionär, um ein Squeeze-Out durchführen zu können. Nähere Informationen dazu bei den Links unten.
Hauptgründe für das Hinausdrängen von Minderheitsaktionären: Eine Notiz an der Börse kostet dem Unternehmen Geld - und lästige Fragen von Kleinaktionären im Rahmen der Hauptversammlung einer AG fallen weg.
In der Praxis kommt es (gerade bei profitablen Unternehmen) sehr oft zu Streitigkeiten über die Höhe der Barabfindung für die Minderheitsaktionäre - langjährige Rechtsstreitigenkeiten sind keine Seltenheit.
Ein populäres Squeeze-Out aus der Vergangenheit: Nachdem die Lufthansa ca. 95% des Grundkapitals an der AUA (aufgrund der mehrheitlichen Annahme des Übernahmeangebotes im Vorfeld der Übernahme) zusammenbrachte, folgte dem ein Squeeze-Out des verbleibenden Kapitals. Ein Squeeze-Out muss übrigens nicht immer zum Kurs des seinerzeitigen Übernahmeangebot erfolgen...
Bei heimischen Squeeze-Out-Angeboten gibt es übrigens immer recht gute Infos und Ratschläge seitens IVA (Interessenverband für Anleger) - siehe Linktipp.
Geldmarie-Linktipps: