Für die heimischen Anleger ist die Aktiensteuer bzw. Wertpapier-KESt. auf realisierte Kursgewinne durchaus ein schwerer Brocken: Immerhin 27,5% Kapitalertragsteuer sind auf solche Gewinne an den Fiskus abzuführen, also mehr als ein Viertel der Gewinne von Wertpapieren, welche nach dem 1.1.2011 erworben wurden und welche man mit Gewinn veräußert.
Fairerweise wird diese Wertpapier-KESt. mit Verlusten, welche im gleichen Kalenderjahr realisiert wurden, gegenverrechnet - dies wird bei den Banken dann zumeist als "Wertpapier-Verlustausgleich" bezeichnet.
Hat man demnach in einem Kalenderjahr schon Wertpapiere mit Gewinn veräußert, so wird dann von der depotführenden Stelle ein etwaiger Verlustverkauf im gleichen Kalenderjahr mit den Gewinnen bzw. der bereits verrechneten Wertpapier-KESt. gegenverrechnet und man erhält dann wieder eine anteilige Gutschrift für die zuviel verrechnete Wertpapier-KESt.
Achtung: Bei mehreren Depots bei mehreren Brokern bzw. Banken ist dies nicht möglich - eine Gegenverrechnung kann man dann nur via Steuerveranlagung durchführen!
Dies gilt auch in der Regel für Wertpapierdepots, welche bei Brokern im Ausland geführt werden - auch hier müssen Sie die Wertpapier-KESt. via Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung, Einkommensteuererklärung) abführen bzw. gegenverrechnen.
Haben Sie in einem Kalenderjahr steuerpflichtige Kursgewinne realisiert, werden diesen auch noch die für Dividenden und Zinsen geleistete KESt.-Zahlungen hinzuaddiert - das zur Gegenverrechnung mit Verlusten vorhandene "Steuerguthaben" kann also in so manch guten Börsenjahren durchaus beträchtlich anwachsen.
Nachdem die "Aktiensteuer" in ihrer aktuellen Version nur bedingt fair ist (z.B. dumm gelaufen, wenn man in einem Kalenderjahr dicke Gewinne versteuert und im nächsten Jahr dann die Verluste anfallen, die man aber nicht gegenverrechnen kann weil es keine Gewinne gibt...), ist es auch gut und recht, dass es in Sachen Steuervermeidung eine recht pfiffige (und absolut legale) Variante gibt, mit welcher man (im Regelfall gegen Jahresende) noch ein wenig Steuer sparen kann:
Hat man in einem Kalenderjahr bisweilen nette Gewinne erzielt und auch brav (automatisch via Depotbank) Wertpapier-KESt. abgeführt, so ist es durchaus nützlich zu wissen, wie hoch die bisherige Steuerleistung im Kalenderjahr war. Hat man da nämlich noch ein "Plus", so könnte man diesen Steuerbetrag ja im selben Kalenderjahr noch mit Kursverlusten gegenrechnen.
Befinden Sie demnach im Wertpapierdepot auch ein paar Werte in der Verlustzone, sollte man unbedingt überlegen, ob man sich von diesen nicht noch im alten Jahr trennen möchte (="Tax-Loss-Selling"), womit man durch die Gegenverrechnung mit den schon versteuerten Gewinnen ein wenig Geld vom Fiskus zurückgewinnen kann und den Verlust damit verringert.
Und selbst wenn man sich von diesen "Verlustwertpapieren" nicht wirklich trennen möchte (weil man an ein "Comeback" glaubt), kann ein Verkauf Sinn ergeben: Viele Trader bzw. auch normale Anleger verkaufen das Wertpapier in der Verlustzone, um es kurz danach auch gleich wieder zu erwerben!
Diese Strategie zielt einzig und alleine darauf ab, aus den realisierten Kursverlusten noch eine Steuerrefundierung zu erreichen.
Ein Beispiel: Sie haben schon 275 Euro Gewinnsteuer im laufenden Jahr bezahlt und ein Wertpapier liegt aktuell 1.000 Euro im Minus. Verkaufen Sie dieses, so gibt es die 275 Euro zurück auf's Konto...
Natürlich drohen beim Tax-Loss-Selling aber auch Gefahren: Hat man nur sehr wenig "KESt.-Guthaben" zur Gegenverrechnung mit Gewinnen, so könnten die Verkaufs- und Kaufspesen der Sinnhaftigkeit einen Strich durch die Rechnung machen: Also genau berechnen, ob sich das überhaupt auszahlt und im Zweifelsfall bei der depotführenden Stelle anfragen, welchen Betrag man hier noch zur Gegenverrechnung heranziehen kann!
Auch nicht ungefährlich: Man verkauft ein Wertpapier zwecks Wertpapier-Verlustausgleich und möchte dieses dann gleich (oder im Jänner des nächsten Jahres) wieder erwerben - doch die Kurse sind inzwischen kräftig angezogen und man muss teurer nachkaufen, als der "Steuertrick" Gewinne eingebracht hat. Blöd gelaufen.
Das "Tax-Loss-Selling" ist häufig auch dafür verantwortlich (insbesondere in Jahren, wo die erste Jahreshälfte der Markt noch gut lief und in der 2. Jahreshälfte die Kurse dann sinkend waren), dass es im Dezember zu starkem Verkaufsdruck kommt, welcher in der Regel für sinkende Kurse sorgt. Da sich viele Anleger dann im Jänner wieder mit Aktien eindecken, kann oben erwähntes Szenario ("Kurse laufen davon") durchaus geschehen.
Wer sich dem entziehen möchte, kann den Steuertrick aber auch untertags und in ein paar Minuten durchführen: Die Verlustaktie verkaufen und gleich danach wieder kaufen. Dann ist das Kursschwankungsrisiko natürlich deutlich geringer - aber trotzdem vorhanden.
Den "absichtlichen" Wertpapier-Verlustausgleich sollte man aber jedenfalls nur dann durchführen, wenn man sich den daraus resultierenden Steuervorteil auch selbst einigermaßen genau ausrechnen kann!
Die Geldmarie (als eher langfristig orientierter Anleger) ist erst nach einigen Jahren nach Einführung dieser Strategie auf diesen kleinen Trick gestoßen und hat hier (nur in Jahren mit realisierten Kursgewinnen) eine einfache Strategie: An fallenden Tagen im Dezember verkaufen und dann gleich oder spätestens einen Tag später wieder kaufen. Das gilt natürlich nur für Wertpapiere, in welche weiterhin Vertrauen gesetzt wird, den "Jahresschlussverkauf" kann man natürlich auch zum "Ausmisten" des Depots verwenden.
Achtung: Verboten ist hier das sogenannte "Crossing", welches auch als "In-sich-Geschäft" oder "Wash-Trade" bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um Transaktionen ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers. Beispiel: Ein Handelsteilnehmer ist bei einer Transaktion gleichzeitig der Käufer und der Verkäufer eines Finanzinstruments, womit es zu keinem Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers und somit zu einem Scheingeschäft kommt. Mehr Info dazu beim Linktipp (FMA).
Geldmarie-Linktipp: