Häufig stellt sich im Laufe einer Bankverbindung heraus, dass es für den Kunden (aber auch für die Bank) Sinn ergeben würde, wenn man zum bestehenden Hauptkonto ein zweites Konto hinzufügt.
Das kann unterschiedlichste Gründe haben: Von der Übersichtlichkeit bis hin zur gesetzlich verordneten Trennung von Geldern.
Noch immer wird in der Banksprache hier der Begriff Septokonto verwendet - schön langsam überwiegt aber die Bezeichnung Unterkonto.
In den meisten Fällen ist der Kontoinhaber des Septokontos der gleiche wie beim Hauptkonto - es kann jedoch auch (z.B. bei Notaren) zur Aufbewahrung von Kundengeldern dienen. Hier ist dann auch häufig von den Begriffen Treuhandkonto oder Anderkonto die Rede.
Ein Beispiel für ein Septokonto: Das Hauptkonto wird unter der IBAN AT59 1200 0123 4567 8900 geführt, das Septokonto hat die IBAN IBAN AT59 1200 0123 4567 8901. Die "01" am Schluss ist demnach die Septo-Konto-Kontonummer.
Man sieht schon: Septokonten können unterschiedlichste Zwecke erfüllen.
Beachten Sie aber bei der Eröffnung von solchen Konten, dass es hier mit einiger Sicherheit auch zusätzliche Kontoführungsgebühren geben wird. Erfragen Sie diese Kontospesen jedenfalls vorher - ein Septokonto sollte eigentlich günstiger sein, als ein normales "Hauptkonto".