Es kommt schon ab und an vor, dass Sparer ein Sparbuch verlegen oder verlieren. In den meisten Fällen taucht dieses nach ein Paar tagen wieder auf - oft hat man das Büchlein nur irgendwo verlegt. Vor allem ältere Menschen vergessen oft, wo sie die Sparbücher deponiert haben. In vielen Fällen liegt das Sparbuch sogar im bankeigenen Sparbuchschließfach.
Egal, ob das Sparbuch nun gestohlen wurde (hier umgehend eine Anzeige machen und damit zur Bank gehen) oder dieses verlustig gerät - jedenfalls sollten Sie Vorkehrungen treffen, dass zumindest die Sparbuchnummer irgendwo separat notiert wurde. Das Losungswort sollte übrigens keinesfalls im Sparbuch notiert werden (wie es leider sehr viele "vergessliche" Menschen machen) - sonst haben unehrliche Finder bzw. Diebe leichtes Spiel.
Sollten Sie die Sparbuchnummer nicht mehr in Erfahrung bringen können, wird es schon ein wenig schwieriger. Ein Tipp dazu: Vielleicht besparen Sie das Sparbuch ja regelmäßig mit Daueraufträgen. Ist dem so, finden Sie die Nummer des Sparbuches leicht auf dem Dauerauftrag oder Abschöpfungsauftrag (haben vor allem Pensionisten).
Ist über diese Möglichkeiten auch keine Sparbuchnummer ausfindig zu machen, wird es schon ein wenig schwieriger: Überlegen Sie, wann Sie das letzte Mal das Sparbuch bespart haben bzw. auch markante Summen abgehoben haben (vielleicht haben Sie ja am selben Tag auch andere Sparbücher bzw. Konten mit Geld dotiert bzw. von diesen behoben). Oft kann die Bank anhand dieser Vorgänge (und Beträge) noch die Geschäftsfälle analysieren (das wird aber nicht sofort klappen - geben Sie der Bank die Hinweise und haben Sie ein wenig Geduld).
Anhand des Losungswortes lässt sich übrigens kein Sparbuch so leicht finden. In den meisten Fällen wurde das Sparbuch aber ohnehin schon vor längerer Zeit legitimiert (sind mittlerweile fast alle heimischen Sparbücher): Fragen Sie diesbezüglich unbedingt Ihren Bankbetreuer - es sollte dann gar nicht so schwer sein, mit Ihren Personendaten (bzw. den Daten des Sparbucheröffners) eine Sparbuchnummer herauszukriegen. Der Wegfall der Anonymität beim Sparbuch hat somit auch durchaus seine Vorteile!
Ist eine Sparbuchnummer vorhanden, wird das Sparbuch normalerweise einmal gesperrt (um etwaigen Missbrauch zu vermeiden). Bei kleineren Guthaben könnte Ihnen die eine oder andere Bank (gegen Unterschrift auf einer Schad- und Klagloshaltung) entgegenkommen und Ihnen den Sparbuchsaldo auch ohne Vorlage des Sparbuchs (das Losungswort sollten Sie jedenfalls wissen - ist schon ein gutes Indiz, dass das Buch auch wirklich Ihnen gehört) auszahlen. Bei persönlich bekannten Stammkunden wird sich die Bank diesbezüglich wohl leichter tun als bei "Laufkundschaft".
Bei höheren Beträgen wird nach Ablauf einer 4-Wochen-Frist ein Kraftloserklärungsverfahren eingeleitet. Dieses dauert dann viele Monate: Zuerst zum Gericht, dann wird der Sparbuchverlust über das "Amtsblatt der Wiener Zeitung" amtlich und erst dann kann darüber vom Antragsteller verfügt werden.
Zudem kostet dieser langwierige "Spass" auch noch ca. 200 Euro - fragen Sie also unbedingt nach, ob dieses Verfahren bei Ihrem Sparbuch auch wirklich nötig ist. In den meisten Fällen ist das umständliche Kraftloserklärungsverfahren dieser Tage zu umgehen.
Was bei Sparbüchern trotzdem immer hilfreich und wichtig ist: Sparbuchnummern notieren (gegebenenfalls auch etwaigen braven Erben erzählen, wo sich die Sparbücher befinden) und das Losungswort nicht vergessen. Das Losungswort jedenfalls nicht im Sparbuch vermerken - etwaige Hinweise darauf im Sparbuch sollten Dieben keine einfache Lösungsmöglichkeit bieten.