Das gute alte anonyme Sparbuch ist tot....
Wie sehr hat die heimischen Bankenlandschaft, die (populistische) Politik und die (weniger qualitativ orientierte) Medienlandschaft gejammert, als per 1.1.2000 die Anonymität von Sparbüchern weggefallen ist. Seit 1.7.2002 waren dann auch Behebungen von noch anonymen Sparbüchern mit Identitätsnachweis verbunden.
Und was ist passiert?
Eigentlich gar nicht so viel:
Denn das Sparbuch ist auch dieser Tage noch immer eine der beliebtesten Spar- und Anlageformen von Frau und Herrn Österreicher (und für
Kinder sowieso).
Für einige Damen und Herrn, die einst Gelder mit zweifelhafter Herkunft (Drogengelder, Schwarzgeld usw.) dort parkten, wurde es vielleicht ein wenig schwerer (die nächsten einschlägigen Gelegenheiten gibt es gar nicht so weit weg von Österreich), doch für den "braven" Sparer hat sich kaum etwas geändert.
Auch wenn -vor allem in Zeiten mit niedrigem Zinsniveau- viele Sparer in andere Produkte (Bausparvertrag, Tagesgeld, Festgeld, festverzinsliche Wertpapiere, Fonds etc.) ausweichen - das Sparbuch hat in Österreich wohl auch in Zukunft noch weiterhin Saison. Insbesondere ältere Semester werden das Produkt Sparbuch wohl kaum mehr durch modernere Sparvarianten ersetzen.
Bleiben die Zinsen aber noch lange im Keller, könnte sich der Trend von Banken, keine neuen Sparbücher in Buchform mehr auszugeben, durchaus verstärken und früher oder später werden die Sparbücher dann doch von Tagesgeld- und Festgeldkonten bzw. Sparcards abgelöst. Das wird aber noch das eine oder andere Jahrzehnt dauern, dann könnte das Sparbuch wirklich Geschichte sein.
Vorab zu den Basisinformationen über das Sparbuch, welche übriges auch für Sparkonten (Sparkarten) und ähnliche Sparprodukte zum Großteil gültig sind:
Beim Eröffnen eines Sparbuches ist jedenfalls eine Legitimierung (amtlicher Lichtbildausweis) erforderlich. Bei Beträgen bis 15.000 Euro können Sie ein Losungswortsparbuch eröffnen - es kann aber auch ein Namenssparbuch sein.
Der kleine Unterschied: Das Losungswortsparbuch lautet auf einen Begriff (keinen Namen) oder eine
Nummer und wird durch ein Losungswort gesichert.
Behebungen werden durch den Inhaber via Vorlage des Sparbuches sowie der Nennung des Losungswortes (nicht ins
Sparbuch schreiben, sondern merken!!!) vorgenommen.
Beim Namenssparbuch (welches auf eine Nummer, eine Bezeichnung oder auch auf den Namen des Sparbuchinhabers lauten kann) kann nur der legitimierte Sparbuch-Inhaber mittels Unterschrift beheben.
Bei Verlust bzw. bei Diebstahl eines Sparbuches wenden Sie sich an die Hausbank (bzw. Sparkasse): Zuerst einmal gilt es die Nummer des Sparbuches herauszufinden, was bei legitimierten Sparbüchern kein großes Problem sein sollte. Viele Leute haben sich auch die Nummer separat notiert bzw. haben einen Dauerauftrag vom Konto auf das Sparbuch - auch hier hat man die Nummer dann sehr rasch.
Bei geringeren Guthaben sollte es möglich sein, dass Sie (nach Legitimierung, Unterfertigung eines Reverses, Nennung des Losungswortes u.ä.) umgehend ein Ersatzsparbuch erhalten. Zumindest in der aktiven Bankzeit der Geldmarie war ein derart kundenorientierte Verhalten noch möglich.
Falls dies nicht möglich ist, wird es leider ein wenig mühsam:
Das Sparbuch wird vorab für 4 Wochen gesperrt und es ist dann eine sogenannte
Kraftloserklärung beim Landes- oder Kreisgericht einzuleiten, welche im Amtsblatt der "Wiener Zeitung"
veröffentlicht wird.
Wenn es innerhalb einer Frist von 6 Monaten nicht zu Einsprüchen kommt, erfolgt dann der Kraftloserklärungsbeschluss, nach welchem die Bank das Sparbuch dem Berechtigten zur Verfügung freigeben kann. Dies ist mit Kosten und viel Zeit verbunden - also jedenfalls gut auf die Bücher aufpassen.
Noch eine Basisinfo: Allen Erträgen (Zinsen) von Sparbüchern werden in der Regel 25% KESt (Kapitalertragssteuer) abgezogen und ans Finanzamt abgeführt.
Geldmarie-Linktipps: