Lange hatten die sogenannten Tafelgeschäfte in Österreich einen zweifelhaften Ruf. Denn vielfach dienten diese anonymen Bankgeschäfte der Steuerhinterziehung - nicht selten auch zur Verschleierung von Schwarzgeld, Drogengeldern etc.
Im 20. Jahrhundert bezog sich der Begriff Tafelgeschäft zumeist auf Wertpapiere, welche in effektiven Stücken (also in Papierform) am Bankschalter gegen Bezahlung ausgehändigt wurden - also quasi über die "Tafel" (den Bankschalter) gereicht wurden. Solche Papiere werden auch "Tafelpapiere" genannt.
Auch eine Zwischenlösung (anonyme Wertpapierkonten) gab es damals - diese Wertpapierkonten (z.B. auch "Juxten-Bons" genannt) sollten eigentlich nur der Ausfolgung der gekauften Papiere dienen, tatsächlich wurden diese aber dann als anonymes Wertpapierdepot verwendet. Aufgrund berechtigter Kritik aus dem Ausland dürfen solche Depots in Österreich schon lange nicht mehr angeboten werden.
Sehr wohl konnte man sich aber damals auch effektive Stücke (z.B. Aktien oder Anleihen) in Papierform tatsächlich ausfolgen lassen. Ein dazugehöriges Konto war aufgrund eines Tafelgeschäftes nicht notwendig. Die Aufbewahrung der Wertpapiere musste man aber selbst besorgen und auch das Abschneiden und Einlösen der Kupons (Dividenden, Zinsen etc.) musste man selbst (nicht immer kostenfrei) erledigen. Dafür fielen jedoch keine Konto- und Depotgebühren an. Kam das Wertpapier abhanden, war guter Rat teuer...
Da dieser Tage aber kaum noch Anleihen oder Aktien (bzw. sonstige Wertpapiere) in effektiven Stücken aufgelegt werden, werden solche Tafelgeschäfte nur noch ganz selten ausgeführt.
Als Tafelgeschäft bezeichnet man aber auch die Ausfolgung von anderen Wertsachen und Wertpapieren: So ist auch der Verkauf (oder Kauf) von Gold, Silber, Platin, Valuten (Banknoten aus anderen Ländern) oder Reiseschecks gleichfalls ein Tafelgeschäft.
Der wesentliche Charakter eines Tafelgeschäftes hat sich aber nicht verändert: Der Bankkunde kann dabei oft (im Rahmen von Grenzsummen) anonym bleiben.
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