Es kann schon ab und an vorkommen, dass es Sinn ergibt, ein Girokonto mehreren Personen zugänglich zu machen. Das ist zwar in Zeiten der Bankomat- bzw. Kreditkarten sowie der Möglichkeit von Online-Banking nicht mehr so wesentlich - trotzdem gibt es hier nach wie vor Möglichkeiten:
Prinzipiell ist beim Girokonto der Kontoinhaber auch der Verfügungsberechtigte - mit allen Rechten und Pflichten.
Nimmt man aber (auch nachträglich möglich) einen weiteren Verfügungsberechtigten dazu, so hat dieser die gleichen Rechte und Pflichten wie der ursprüngliche Kontoinhaber.
Hier einige Rechte von Verfügungsberechtigten:
In früheren Jahren war es bei Ehepaaren üblich, gemeinsame Konten zu haben - was auch aus Kostengründen durchaus sinnvoll war. Nachdem viele Frauen über kein eigenes Einkommen verfügten, war ein gemeinsames Konto absolut ausreichend. Die Zeiten (und die Beständigkeit von Ehen) haben sich jedoch geändert: Konten mit mehreren Verfügungsberechtigten gibt es nur noch selten.
Die Geldmarie rät prinzipiell von mehreren Verfügungsberechtigten auf einem Konto ab - außer es besteht hiefür ein entsprechend wichtiger Grund. Besprechen Sie dies unbedingt vor Änderung der Verfügungsberechtigung eingehend mit dem Bankberater.
Konten mit mehreren Verfügungsberechtigten sind in der Regel Oder-Konten. Das bedeutet, dass jeder Verfügungsberechtigte einzeln verfügen kann und den oder die weiteren Verfügungsberechtigten nicht benötigt. Es besteht aber auch die Möglichkeit eines Und-Kontos: Hier dürfen Verfügungen nur gemeinsam (mit 2 oder mehreren Unterschriften) getätigt werden - dies engt die Benützungsfreundlichkeit eines Kontos natürlich massiv ein.
Als Alternative zu zwei oder gar mehreren Verfügungsberechtigungen empfiehlt sich oft das Erteilen einer deutlich "harmloseren" Zeichnungsberechtigung.
Bei beiden Varianten ist aber sehr großen Vertrauen in die neuen Berechtigten Voraussetzung! Dass Ihnen unerwünschterweise ganz legitim das Konto leergeräumt werden könnte, ist noch die einfachste mögliche Problematik...