Sie möchten jemanden anderen auf Ihr Girokonto zugreifen lassen können, wollen aber nicht die "Kontohoheit" (die alleinige Verfügungsberechtigung über das Konto) teilen?
Kein Problem - hier empfiehlt sich das Erteilen einer Zeichnungsberechtigung. Auch mehrere Zeichnungsberechtigungen für ein und dasselbe Konto können erteilt werden.
Eine Zeichnungsberechtigung erlaubt es dem Zeichnungsberechtigten, über das Girokonto zu disponieren (Abhebungen, Einzahlungen, Überweisungen).
Die Rechte (und Pflichten) verbleiben jedoch beim Kontoinhaber (=Verfügungsberechtigten): Der Zeichnungsberechtigte darf z.B. keine Bankomatkarte oder Kreditkarte ordern, kann das Konto nicht löschen oder auch keine anderen Zeichnungsberechtigungen erteilen.
Der Zeichnungsberechtigte muss sich (wie auch der Kontoinhaber) legitimieren (und eine Unterschriftsprobe abgeben) und darf fortan über das Konto disponieren.
Eine Grundvoraussetzung für das Erteilen einer Zeichnungsberechtigung (wie auch einer Verfügungsberechtigung) ist großes Vertrauen!
Ist dieses nicht mehr gegeben bzw. fällt der Grund für das Erteilen einer Zeichnungsberechtigung weg, kann der Verfügungsberechtigte diese umgehend streichen lassen.
Lassen Sie sich beim Erteilen von Zusatzberechtigungen für Ihr Girokonto eingehend von kompetenten Bankmitarbeitern beraten - es gibt oft auch noch andere Möglichkeiten mit weniger Risiko für den Kontoinhaber (z.B. ein Dauerauftrag auf ein Sparbuch, ein Abschöpfungsauftrag etc.).
Zeichnungs- und Verfügungsberechtigungen auf Girokonten sind jedenfalls ein Vertrauensvorschuss, der nur bei absoluter Sicherheit gewährt werden sollte.