Auch wenn der Wechsel im heutigen Zahlungsverkehr nicht mehr von großer Bedeutung ist - in den heutigen (kaufmännischen) Schulen werden die Schüler in BWL (Betriebswirtschaftslehre) oder verwandten Fächern sicher noch mit den zwingenden Bestandteilen eines Wechsels bzw. den unterschiedlichen Wechselarten gequält.
Beim Wechsel handelt es sich um eine unbedingte Zahlungsanweisung des Wechselausstellers an den Bezogenen (Angewiesenen), an den Begünstigten (=Remittenten) eines Wechsels zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort einen bestimmten Betrag zu zahlen.
Voraussetzung für die Gültigkeit eines Wechsels ist u.a., dass der Bezogene diese Anweisung auch akzeptiert (= Akzept). Gibt es kein Akzept, ist der Wechsel rechtlich gesehen ein ähnliches Wertpapier wie ein Scheck.
Der Wechsel ist eine Urkunde, deren Formularstrenge jedoch freien Raum lässt - rein theroretisch reicht ein ganz normales Stück Papier, welches jedoch zwingende Bestandteile (siehe Link unten) aufweisen muss. Das Vorhandensein dieser Bestandteile wird auch als Wechselstrenge bezeichnet.
Nachdem es sich beim Wechsel um ein Forderungswertpapier handelt, besteht auch die Möglichkeit, diese Forderung zu übertragen. Dies geschieht dann mittels Indossament auf der Rückseite des Wechsels mit dem Satz "Für mich an die Order ... Name des neuen Begünstigten...".
Sehr häufig wurde (in der Blütezeit der Wechsel) auch ein Wechselinkasso durch die Bank durchgeführt: Der Begünstigte bringt einen Wechsel vor dessen Fälligkeit zur Bank und lässt diesen gleich auf das Konto gutschreiben. Dafür bezahlt er aber Abschläge & Gebühren - die Bank kann ja den Wechsel erst zum Fälligkeitsdatum einlösen. Ist der Wechsel nicht gedeckt, haftet ihr Kunde für den Außenstand - dieser wird sich dann wieder an den Aussteller wenden...
Je nach Art des zugrundeliegenden Geschäftes unterscheidet man in 3 Wechseltypen:
Sehr häufig wird auch der Begriff Solawechsel genannt: Hier handelt es sich um einen Wechsel, bei dem Aussteller und Bezogener ident sind. Der Wechsel verbrieft demnach eine Forderung eines Gläubigers gegen den Aussteller (=Schuldner).
Auch den Begriff Blankowechsel könnte man ab und an noch hören: Hier wird ein Wechsel "blanko" unterschrieben (also ohne Datum, Betrag etc.) - ein Blankowechsel dient vor allem zur Absicherung von Krediten und ist auch dieser Tage noch in Verwendung. Gerade bei Hypothekardarlehen (Baufinanzierung etc.) ist seitens Schuldner noch fast immer ein Blankowechsel zu unterfertigen.
Bezüglich Fälligkeit wird auch noch unterschieden: Ein Tagwechsel wird genau per angegebenen Tag (Termin) fällig, ein Datowechsel (oder Datumswechsel) sieht eine Fälligkeitsfrist vor. Ist kein Verfallstag angegeben, ist der Wechsel per Vorlage (also jederzeit) fällig.
Ab und an könnte man auch noch den Begriff Wechselreiterei hören. Hier handelt es sich um Wechselbetrug: Mehrere involvierte Wechselaussteller ziehen aufeinander unterschiedliche Wechsel und inkassieren diese im Vorhinein bei einer (unaufmerksamen) Bank. Die Wechsel sind natürlich ungedeckt - und die Beteiligten machen sich knapp vor den Wechselfälligkeiten mit der inkassierten Summe aus den Staub.
Wie auch die Bedeutung des Wechsels ist auch die Wechselreiterei dieser Tage kaum mehr von Relevanz.
Geldmarie-Linktipp: