Wie schon die Überschrift dieser Rubrik verrät, haben die Schecks im heimischen Zahlungsverkehr schon ziemlich ausgedient. Die Blütezeit der Schecks ist vorbei - und doch kann es noch ab und an (besonders im Firmengeschäft) den Fall geben, dass man plötzlich einen Scheck in Händen hält bzw. einen solchen ausstellt.
Der Scheck ist eigentlich ein Wertpapier mit mehr oder minder strengen Formvorschriften - zumindest was den Inhalt des Textes betrifft. Als Zahlungsanweisung in schriftlicher Form (Papierform) an ein Kreditinstitut (=Bezogener des Schecks) muss er zumindest folgende Bestandteile aufweisen:
Weitere gesetzliche bzw. kaufmännisch sinnvolle Bestandteile des Schecks finden Sie beim Link unten.
Auch wenn es sich im eigentlichen Sinne um ein Wertpapier handelt - es ist noch lange nicht gesagt, dass die bezogene Bank diesen Scheck auch tatsächlich einlöst. Denn es handelt sich beim Scheck nur um eine Zahlungsanweisung - nicht um eine Garantie. Ist das Konto des Scheckausstellers nicht gedeckt, wird der Scheck auch nicht finanziell abgegolten. Sie können zwar die Einlösung noch mehrmalig innerhalb der Einreichfristen (siehe Link ganz unten) der Bank vorlegen - gezahlt wird aber erst, wenn die Bank damit einverstanden ist (= bei Deckung).
Im europäischen Zahlungsverkehr haben Schecks massiv an Bedeutung verloren. Rasche Onlineüberweisungen bzw. die kostenlose Euro-Überweisung sowie die Bankomaten und Geldausgabegeräte haben Schecks nahezu verdrängt.
Früher wurden die sogenannten Euroschecks sehr gerne auch von Privaten zum Einkauf verwendet - und von Geschäftsleuten auch ohne Probleme angenommen. Denn für den Scheckempfänger gab es bis ATS 2.500,-- die Garantie, dass der Euroscheck auch tatsächlich gedeckt ist bzw. vom bezogenen Kreditinstitut eingelöst wird.
Die Euroscheckkarte wurde aber zusehends zur Bankomatkarte, die Ausstellung von Euroschecks war langsam und mühevoll und wurde schlußendlich mit einer Gebühr belegt: Das Ende der Euroschecks war besiegelt.
Sehr häufig kommen aber Schecks noch bei Auslandszahlungen vor: Schuldner in den USA (wo auch bei Privaten noch sehr häufig Schecks ausgestellt werden) oder in Großbritannien senden gerne einen Scheck.
Auf diesen Schecks ist dann meistens auch der Zahlungsempfänger ausgewiesen, welcher den Scheck nun entweder auf seine Hausbank zur Gutschrift bringt oder aber auch (in ganz seltenen Fällen) mittels Indossament an jemanden anderen überträgt.
Sinn ergibt eine Zahlung mit Scheck z.B., wenn man den Scheck mit einem späteren Ausstellungsdatum datiert: Dieser kann dann erst ab vermerkten Ausstellungsdatum eingelöst werden und man hat damit Zeit zur Kontodeckung. Ein nicht gedecktes Konto bei gleichzeitiger Ausstellung von Schecks wäre allerdings sehr peinlich und würde Ihre Bonität massiv in Frage stellen.
Wenn Sie selbst Schecks ausstellen wollen, ordern Sie diese ganz einfach bei Ihrer kontoführenden Stelle und informieren Sie sich, welche Arten von Vordrucken angeboten werden.
Achten Sie bei Scheckzahlungen darauf, dass es sich um sinnvolle Summen handelt, die mittels Scheck beglichen werden (Gegenwert von mehreren hundert Euro). Denn die Spesen bei der Einlösung sind (insbesondere bei Fremdwährungsschecks) oft sehr heftig und reduzieren den Gesamtbetrag beträchtlich.
Bei der Einlösung von Fremdwährungsschecks sollte man sehr vorsichtig sein. Die Banken praktizieren hier nämlich sehr unterschiedliche Modalitäten:
Bei guten Kunden wird der Betrag (abzüglich Spesen) gleich dem Konto gutgeschrieben (mit ein paar Tagen Valutaverzögerung - bis Ihre Bank das Geld auch tatsächlich von der bezogenen Bank erhält). Diesen Vorgang bezeichnet man auch als "Gutschrift Eingang vorbehalten". Sollte dieser Scheck nicht gedeckt sein, wird der gutgeschriebene Betrag dann wieder dem Konto angelastet - dann sitzt man oft schon auf einem Kontominus...
Ein Scheckinkasso kann aber auch via "Gutschrift nach Eingang" erfolgen. Hier erfolgt eine Gutschrift (abzüglich zumeist noch höherer Spesen) erst nach tatsächlicher Einlösung des Schecks durch die bezogene Bank. Diese Form der Scheckeinlösung wird hauptsächlich bei Kunden mit weniger Bonität angewandt - bzw. auch bei sehr hohen Scheckbeträgen. Oft aber auch nur aus Unwissenheit des Bankangestellten über die möglichen Einlösungsformen.
Erfragen Sie hier die Möglichkeiten und Kosten der Scheckeinlösung unbedingt vor der Einlösung!
Eine auch für Private noch immer recht häufig vorkommende Form des Schecks ist der Bankscheck. Hier ist eine Bank der Aussteller und Schuldner zugleich. Bankschecks werden z.B. dann verwendet, wenn man höhere Summen nicht via Bargeld von Bank zu Bank transportieren möchte (weil man z.B. bei der anderen Bank bessere Konditionen erhält).
Auch den Begriff Verrechnungsscheck hört man noch ab und an: Hier handelt es sich um Schecks, deren Aussteller möchte, dass der Scheck (zwecks Nachvollziehbarkeit der Zahlung oder aus Sicherheitsgründen) nur dem Inhaber (Begünstigten) auf dessen Girokonto verrechnet werden darf - also nicht bar eingelöst wird. In der Praxis werden solche Schecks mit zwei parallel gekreuzten Strichen markiert, zwischen welchen "nur zur Verrechnung" oder "nur zur Gutschrift" vermerkt steht.
Mit Schecks werden Sie höchstwahrscheinlich nur noch sehr selten in Berührung kommen - wenn Sie jedoch detaillierte Fragen zu Schecks haben bzw. den Lernstoff aus dem Schulfach "BWL" (Betriebswirtschaftlehre) nachlesen wollen, sei Ihnen der Link von Wikipedia (unten) sehr empfohlen.
Lassen Sie sich nicht verwirren: Häufig sprechen ältere Menschen davon, dass Sie einen Scheck bekommen haben. Es handelt sich hier zumeist um etwas eher Gegenteiliges: Sie haben einen Erlagschein zur Zahlung erhalten.
Auch in der Werbung wird der Begriff Scheck anders verwendet: Gegen Vorlage eines Schecks (=Gutschein) erhalten Sie die Zeitung XY billiger oder gratis...
Vielleicht verwendet man hier den Begriff in der Absicht, den Scheck doch nicht aussterben zu lassen;-)
Eine Scheckart, die wohl noch etwas länger bestehen wird (wenn auch ebenfalls mit rückläufiger Bedeutung) finden Sie hier: Reiseschecks.
Geldmarie-Linktipp: