Eine Sparform, welche man in Österreich nicht lange erklären muss, ist das Bausparen. Die meisten Menschen besparen einen Bausparvertrag in all seinen Varianten (z.B. monatliches Sparen, jährliche Einzahlung oder Einmalerlag) über die schon lange geltende Dauer von 6 Jahren ab Vertragsbeginn.
In den letzten Jahren werden aber auch immer häufiger Bausparverträge mit 10 Jahren Laufzeit angeboten.
Kann man sein Kapital länger binden bzw. möchte man länger bzw. mehr sparen (um z.B. in 10 Jahren eine bestimmte Anschaffung zu tätigen), sind diese 10 Jahre Laufzeit sicher eine Option.
Neben den Zinsen gibt es auch auf 10 Jahre Laufzeit die staatliche Prämie für den Bausparer.
Ein Ausstieg nach 6 Jahren ist bei solchen Bausparverträgen in der Regel ohne Verluste möglich - die 6 Jahre Mindestlaufzeit für Bausparverträge sollte man aber unbedingt einhalten.
Der (kleine) Vorteil bei längeren Verträgen: Die Höhe der Zinsen ist anfangs oft höher als bei 6-Jahres-Verträgen und der Zinseszinseffekt für das schon auf dem Bausparvertrag angesparte Kapital ist durch die längere Laufzeit auch günstiger.
So ein Bausparvertrag abläuft (nach 6 Jahren) gibt es seitens Bausparkassen ab und an die Möglichkeit, diesen Vertrag noch um weitere 4 Jahre (also dann auf insgesamt 10 Jahre Laufzeit) zu verlängern.
Manchmal ist es hier möglich, den Bausparvertrag im Rahmen der Maximalsummen weiter zu besparen - oft kann man aber auch nur das Kapital mit mehr oder minder guten Zinsen verzinst (aber ohne Prämie!) liegen lassen. Bei letzterer Variante (liegenlassen) können Sie daneben natürlich auch wieder einen weiteren Bausparvertrag (mit staatlicher Förderung) besparen.
Auch ab und an angeboten (wenn die Bausparkassen Geld brauchen): Verlängerung auf weniger als 4 Jahre (ohne Besparen). Fragen Sie im Bedarfsfall nach den individuellen Möglichkeiten - ein Bausparvertrag nach Ablauf der 6 Jahre ist oft flexibler, als man denkt.
Vorsicht aber bei Bausparverträgen für Minderjährige: Übersteigt das Gesamtguthaben bei der Auszahlung 10.000 Euro, muss zwecks Auszahlung an die Eltern den Bausparkassen eine "pflegschaftsbehördliche Genehmigung" vom Pflegegericht (gibts beim Bezirksamt) vorgelegt werden (lt. §154/3 ABGB und § 234 ABGB) - achten Sie also gegebenenfalls auf diese Grenze, für die die Bausparkassen nichts können.
Was viele bei Ansparverträgen (nicht bei Einmalerlägen) nicht beachten: Das Kapital bei 6-Jahres-Verträgen ist im Durchschnitt nur 3 Jahre gebunden.
Die erste Rate (bei monatlicher Besparung) liegt fast 6 Jahre auf dem Bausparvertrag - die letzte Rate ist hingegen nur 1 Monat gebunden. Bausparen dauert also für das Kapital gar nicht wirklich so lange...
Die 6 Jahre Laufzeit beim Bausparen sollten Sie aber unbedingt "durchhalten" - eine vorzeitige Kündigung beim Bausparen ist mit recht reschen Kosten verbunden.
Schließen Sie also keine Bausparverträge ab, die Sie nicht einhalten können (wiewohl "unverhofft" oft kommt).
Bei normaler Einhaltung der Laufzeit eines Bausparvertrages müssen sie diesen noch kündigen. Dies geschieht idealerweise schon ein paar Wochen vor dem Ende der Laufzeit und muss nach wie vor in schriftlicher Form erfolgen - ein Formular dafür haben wir hier für Sie bereitgestellt: Kündigung Bausparen
Das Guthaben des Vertrages wird dann nach erfolgter Kündigung ein paar Werktage nach Ablauf der Laufzeit an das angegebene Girokonto überwiesen.