Auch wenn der Name dieser Beihilfe nicht unbedingt sehr nett (sogar eher abwertend) klingt: Die Notstandshilfe ist eine für viele Österreicher durchaus lebensnotwendige Beihilfe.
Finden Sie hier die wesentlichen Informationen zur Notstandshilfe:
Was ist die Notstandshilfe?
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Karenzgeld abgelaufen ist, haben Sie (unter gewissen Voraussetzungen) Anspruch auf Notstandshilfe.
Wer hat Anspruch auf Notstandshilfe?
Es müssen die Voraussetzungen "Arbeitslosigkeit", "Arbeitsfähigkeit", "Arbeitswilligkeit" sowie "Notstand" vorliegen bzw. zutreffend sein.
Hiebei werden die eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommen, Mieteinnahmen etc.), wie auch das Einkommen des im gemeinsamen Haushalt lebenden
Ehe- oder Lebenspartners geprüft. Das Einkommen von Kindern, Eltern oder Verwandten/Freunden im gleichen Haushalt kommt hier bei der Bewertung
übrigens NICHT zum Tragen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Notstandshilfe ist (wie beim Arbeitslosengeld) grundsätzlich möglich - auch hier ist aber ein
Anspruch nur möglich, wenn die betreffende Person dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschränkung zur Verfügung steht. Wieder gilt: Bei Bezug von
Kinderbetreuungsgeld ist dies nur der Fall, wenn das Kind nachweislich durch andere geeignete Personen im Familienkreis oder außerhalb (Kindergärten,
Tagesmutter, Kinderkrippen) betreut wird.
Auch Kinderbetreuungshilfe kann gleichzeitig mit der Notstandshilfe bezogen werden.
Wie hoch ist die Notstandshilfe
Derzeit 92% des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes. Liegt dieser Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, beträgt die Notstandshilfe 95%. Auch werden Familienzuschläge für Unterhaltspflichtige gewährt. Darüber hängt die Notstandshilfe auch davon ab, wie lange vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde. Nach einer Dauer von 6 Monaten Auszahlung kommt es zu einer Deckelung der Notstandshilfe. Mehr diesbezügliche Infos (aus Aktualitätsgründen möchten wir hier nicht zu viele variable Zahlen angeben ) finden Sie auf der Homepage des AMS (Link ganz unten).
Wie lange wird die Notstandshilfe ausbezahlt?
Bei der Notstandshilfe gibt es keine zeitliche Begrenzung (außer natürlich: Beendigung des Anspruches durch z.B. Pensionierung, Wiederaufnahme einer Beschäftigung u.ä.). Nach 52 Wochen muss aber ein neuer Antrag gestellt.
Wie wird die Notstandshilfe beantragt?
Persönliche Vorsprache und Ausfüllen eines Antrages bei der zuständigen Geschäftsstelle des AMS.
Welche Dokumente müssen Sie mitbringen?
Da die Prüfung bei der Notstandshilfe sehr individuell erfolgt, erfragen Sie die notwendigen Dokumente vorher telefonisch beim Betreuer.
Wann und wie wird die Notstandshilfe ausbezahlt?
Wie das Arbeitslosengeld - monatlich im Nachhinein ausbezahlt (ca. um den 8ten des Monats) - eine Überweisung auf das Bankkonto macht sicher Sinn.
Ist bei Notstandshilfe Zuverdienst möglich?
Ja, bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2024: 518,44 Euro im Monat) ist ein Zuverdienst möglich. Beachten Sie, dass bei der Notstandshilfe aber auch ein allfälliges, sonstiges Einkommen angerechnet wird (z.B. Mieteinnahmen, Witwen- oder Waisenpensionen etc.)
Geldmarie-Tipps:
Geldmarie-Linktipps: