Die Zeiten, wo Menschen mit 15 in eine Lehre eintraten und diese dann (nach mehr oder minder nettem Arbeitsleben) mit 55 als Frühpensionist verließen, sind wohl für immer vorbei. Größere Firmen, deren Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als 10 Jahre im Hause verbringen, sind eine absolute Seltenheit. Auch der Bund, die Länder und Gemeinden sowie staatsnahe Betriebe werden nach und nach schlanker und bieten kaum mehr lebenslange Beschäftigungsgarantie. Leiharbeit boomt und sogar das in Österreich (und natürlich auch in anderen Ländern) so beliebte Parteibuch versagt nach und nach den Dienst.
Österreich kann zwar im internationalen Vergleich noch immer mit Stolz auf eine sehr niedrige Arbeitslosenrate hinweisen - und doch gibt es jede Menge Tendenzen und Hinweise, daß diese früher oder später in den zweistelligen Prozentbereich geraten wird:
Man könnte diese Liste beliebig lange erweitern. Der Trend zur höheren Arbeitslosigkeit wird wohl (lang- und mittelfristig gesehen) anhalten.
Sie sind arbeitslos?
"Hockenstad, es tuad uns lahd, wir sengs ned gern waun ana obezaht" sang schon vor Jahrzehnten (ironisch) der Kabarettist Lukas Resetarits.
Verzweifeln Sie bitte keinesfalls am Terminus "Arbeitslos" oder schon gar nicht am unnett gewählten Begriff der "Notstandshilfe"!
Sie sind nicht alleine und die Arbeitslosigkeit ist schon wohl mehr als der Hälfte der unselbständigen Bevölkerung "passiert". Und für die meisten
ist diese Zeit nur eine kleine Verschnaufpause aus dem Arbeitsprozess. Manche schnaufen halt ein wenig länger aus und/oder orientieren sich um...aber auch
das kann durchaus seine Berechtigung haben.
Wie dem auch immer ist - finden Sie folgend:
Was ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung für arbeitslose Bürger und Bürgerinnen, um die finanzielle Lebensgrundlage während der Zeit der Arbeitssuche zu sichern.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ein Anspruch auf ALG (Arbeitslosengeld) hat jede Person, die die Voraussetzungen der Arbeitsfähigkeit, der Arbeitswilligkeit sowie der Arbeitslosigkeit erfüllt. Dies leitet sich u.a. davon ab, dass sich der oder die Arbeitssuchende dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt und eine zumutbare Beschäftigung auch annimmt. Auch der gleichzeitige Bezug von ALG und Kinderbetreuungsgeld ist möglich. Hier gibt es aber den Anspruch auf ALG nur für Personen, welche dem Arbeitsmarkt ohne wesentliche Einschränkung (=eine sehr dehnbare Konstruktion, Anmerkung der Geldmarie) zur Verfügung stehen. Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist dies nur der Fall, wenn das Kind / die Kinder nachweislich durch andere geeignete Personen im Familienkreis oder außerhalb (Kinderkrippen, Kindergärten, Tagesmutter) betreut wird / werden.
Darüber hinaus muss der Arbeitslosigkeit eine Mindestdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung vorangegangen sein bzw. darf die Bezugsdauer des ALG nicht erschöpft sein:
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld kann aus 3 Komponenten bestehen: Grundbetrag, mögliche Familienzuschläge sowie möglichem Ergänzungsbeitrag.
Der Grundbetrag richtet sich bei Geltendmachung von 1.1 bis 30.6 eines Jahres nach der beim Hauptverband der Österrreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Jahresbemessungsgrundlage aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt des vorletzten Jahres. Wenn Sie zwischen dem 1.7 und 31.12 eines Jahres Arbeitslosengeld beantragen, richtet sich der Grundbetrag des ALG nach der Jahresbeitragsgrundlage des letzten Kalenderjahres.
Liegen keine Jahresbeitragsgrundlagen des letzten oder vorletzten Kalenderjahres vor, so wird die letzte vorliegende Jahresbeitragsgrundlage eines vorhergehenden Kalenderjahres verwendet. Wenn überhaupt noch keine Jahresbeitragsgrundlage vorhanden ist, so richtet sich die Festsetzung des Grundbetrages nach dem Entgelt der letzten sechs Kalendermonate vor der Geltendmachung.
Der festgestellte Bruttobemessungsbetrag wird dann in einen Nettowert umgerechnet. Hiebei werden die zum Zeitpunkt der Geltendmachung für einen alleinstehenden Angestellten maßgeblichen sozialen Abgaben und die Einkommensteuer (unter Berücksichtigung nicht antragspflichtiger Freibeträge) abgezogen. Der Grundbetrag des ALG ist ein Tagsatz von 55% des ermittelten täglichen Nettoeinkommens.
Dazu kommen noch Familienzuschläge für Kinder, zu deren Unterhalt der Antragsteller wesentlich beiträgt und für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Für den/die EhepartnerIn (oder Lebensgefährten) wird dieser Zuschlag nur schlagend, wenn auch für minderjährige Kinder ein Familienzuschlag zusteht. Mit minderjährigen Kindern werden hier auch volljährige Kinder gleichgestellt, für die Familienbeihilfe wegen Behinderung bezogen wird.
Der Ergänzungbeitrag ist eine Aufstockung des ALG (Grundbetrag sowie Familienzuschläge) auf den Ausgleichszulagenrichtsatz. Details hiezu am besten beim zuständigen Betreuer erfragen bzw. auf der Homepage des AMS (Link unten) nachlesen - diese Zahlen sind variabel, werden demnach hier aus Gründen der Aktualität nicht angegeben.
Wie lange wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt?
Wie wird das Arbeitslosengeld beantragt?
Nur via persönlicher Vorsprache beim zuständigen AMS.
Wenn man sich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit schon bei der Stellensuche des AMS anmeldet, muss die persönliche Vorsprache zur Beantragung des ALG
nicht sofort nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. In solchen Fällen hat man bis 7 Tage (nach Eintritt der Arbeitslosigkeit) Zeit, die frühestmögliche Zuerkennung einer
Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (=ALG) zu beantragen. Auch verhindert man so Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung.
Diese vorzeitige Meldung ist also durchaus ratsam - und kann telefonisch, postalisch, via Fax oder auch via Internet beim AMS erforgen. Nach Erhalt der
Meldung wird man dann vom AMS kontaktiert.
Weniger ideal ist es, wenn man vor Eintritt der Arbeitslosigkeit keine Meldung zur Stellensuche übermittelt. Denn hier muss eine persönliche Vorsprache
beim AMS spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle erfolgen. Wenn Sie diese Frist versäumen: Pech gehabt.
Die Geldmarie empfiehlt hier: unbedingt noch vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mit dem AMS Kontakt aufnehmen - meistens hat man ja sowieso noch einige
Tage oder Wochen Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber.
Bei Zuerkennung des ALG erhält man dann eine Mitteilung - bei Ablehnung des Antrags einen Bescheid.
Welche Dokumente müssen Sie mitbringen?
Grundsätzlich sollten beim Erstgespräch Meldezettel, E-Card, Arbeitsbescheinigung (wenn schon vorhanden) ausreichen.
Darüber hinaus können (je nach Gesprächsthema oder Antrag ganz individuell) noch folgende weitere Unterlagen gefragt sein (Auswahl):
Erfragen Sie im Vorfeld eines Besuches beim AMS-Betreuer, was Sie wirklich mitnehmen müssen. Es wäre sicher lästig, wenn Sie wegen dem Papierkram einen weiteren Besuch machen müssen.
Wann und wie wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt
Das ALG wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt (ca. um den 8ten des Monats) - eine Überweisung auf das Bankkonto macht sicher Sinn.
Was passiert nach dem Ablauf des Arbeitslosengeldes?
Nach dem Ende des Bezuges kann die Notstandshilfe beantragt werden.
Geldmarie-Tipps:
Geldmarie-Linktipps: