Beim Erwerb von Fonds ist immer auch der Ausgabeaufschlag (Ausgabezuschlag, Ausgabepreis etc.) zu bezahlen. Dieser beträgt bei den meisten Fonds zwischen 1% und 5% (nur selten mehr).
Wenn man jedoch schon Inhaber von Fondsanteilen ist, erhält man bei Ausschüttungsfonds (zumindest bei gut laufenden) alljährlich auch eine Ausschüttung. Bei thesaurierenden Fonds werden die Fondserträge ohnehin in das Fondsvermögen eingespeist. Bei Ausschüttungsfonds muss man aber auch nicht in allen Fällen die Geldleistung in Anspruch nehmen - oft gibt es die Möglichkeit, diese Ausschüttungen vorteilhaft wieder in den Fond zu investieren.
Bei Bekanntgabe dieser Fondsausschüttung wird nämlich oft auch ein etwaiger Wiederanlagerabatt (=Wiederanlegerrabatt) gewährt.
Innerhalb einer festgelegten Frist kann man also die Fondserträge wieder begünstigt in den Fond anlegen. Oft wird sogar auf den gesamten Ausgabezuschlag verzichtet - zumeist jedoch nur auf einen Teil des Aufschlages.
Bei manchen Fondsprodukten ist ohnehin eine automatische Wiederveranlagung vorgesehen - erfragen Sie die jeweiligen Fonds- bzw. Produktmodalitäten im Einzelfall bei der depotführenden Bank.