Die Versicherung, die wohl am häufigsten gewechselt wird, ist die Autoversicherung (KFZ-Versicherung). Hier gibt es laufend große Prämienunterschiede zwischen den Anbietern und die Preise fallen und steigen innerhalb einiger Jahre massiv.
Je besser die Bilanz einer Versicherung aussieht, desto mehr wird in Richtung Neukunden geworben - und da ist natürlich das Auto ein ideales Einstiegsgeschäft für neue Kunden. Günstige Angebote im Bereich Haftpflichtversicherung (aber auch Kaskoprodukte u.a.) sind also keine Seltenheit. Der Vergleich kann sehr lohnend sein.
Die Geldmarie war Kunden nie böse, wenn Sie wegen einem bedeutenden Prämienunterschied (50 Euro+ pro Jahr) die Versicherung gewechselt haben. Denn eine Versicherung wird es nicht schaffen, über viele Jahre der Bestbieter zu sein.
Natürlich ist ein Versicherungswechsel beim KFZ auch mit ein wenig Aufwand verbunden - aber der ist nicht sehr groß:
Haftpflichtversicherungen können jährlich zum Ablauf (welcher nicht immer die Prämienhauptfälligkeit ist - in den Polizzen genau lesen!) gekündigt werden. Hier ist auf eine einmonatige Kündigungsfrist zu achten - die schriftliche (eingeschriebene) Kündigung sollte schon ein Monat vor dem Ablauf in der Versicherung einlangen. In der Fachsprache heißt das dann: § 14-Kündigung.
Kündigen Sie aber erst, wenn Sie ein günstigeres Offert schwarz-auf-weiß (also schriftlich) haben. Der neue Versicherer wird dann zum Ablauf des Vorvertrages eine neue Versicherungsbestätigung bei der zuständigen Zulassungsstelle hinterlegen und den neuen Vertrag polizzieren. Mehr Aufwand besteht hier nicht.
Auch gibt es die Möglichkeit einer Kündigung wegen Prämienerhöhung. Diese Möglichkeit kommt sehr häufig vor (da ja die Prämien fast jährlich angehoben werden) - sollten Sie also die Kündigungsfrist (1 Monat) versäumt haben und die neue (hohe) Vorschreibung flattert ins Haus, so bleibt Ihnen noch immer der § 14a KHVG. Auch diesen finden Sie auf dem Kündigungsschreiben ganz unten. Bei dieser Variante ist es erforderlich, Ihren neuen Versicherer dann zu verständigen, mit welchem Tag er die neue Versicherungsbestätigung hinterlegen soll und die neue Polizze in Deckung gibt. Achten Sie auch auf die rasche Rücküberweisung einer schon im Voraus (an die alte Versicherung) bezahlten Prämie.
Vorsicht auch bei Zusatzversicherungen: Bei einer Kaskoversicherung (wenn diese gleichfalls storniert werden soll) müssen Sie diese separat beim neuen Versicherer beantragen (das Fahrzeug muss wahrscheinlich auch neu besichtigt werden). Vorschäden sollten Sie jedenfalls noch über die alte Versicherung abwickeln lassen oder zumindest besichtigen lassen.
Achten Sie auch auf weitere Zusatzversicherungen wie Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung. Eine Insassen- oder Lenkerunfallversicherung wird in den meisten Fällen sowieso mitgekündigt - manchmal besteht diese aber auch getrennt von der Haftpflichtpolizze.
Vor allem bei Rechtsschutzversicherungen kommt es häufig vor, dass man darauf vergißt, diese zu stornieren (auch beim Geschäftsfall "Abmeldung" häufig). Natürlich können Sie auch mit der alten Rechtsschutzversicherung weiterfahren - ein Wechsel ist (wenn diese separat zur KFZ-Polizze besteht) nicht notwendig oder vorgeschrieben. Separate Rechtsschutzversicherungen sind übrigens oft gar nicht so leicht zu kündigen: Diese haben zumeist eine längere Laufzeit als die Haftpflichtversicherung. Also zur Kündigung vormerken oder dem neuen Betreuer in Evidenz geben.
Hier finden Sie übrigens weitere Informationen zum Thema: Versicherungskündigungen