Eine Versicherung ist oft sehr rasch abgeschlossen. Der Versicherungsberater, der Versicherungsmakler, das Autohaus usw. - sie allen haben ein logisches Interesse an Abschlüssen von Versicherungen und sind in den meisten Fällen schnell vor Ort, wenn es darum geht, einen Versicherungsvertrag zu errichten. Was man auch niemanden vorwerfen darf - denn der Beruf Versicherungsberater ist ein harter (wenn auch oft sehr lukrativer) Job.
Schon ein wenig ruhiger wird es dann, wenn es gilt den einen oder anderen Vertrag zu kündigen. Dazu kann es natürlich unterschiedlichste Gründe geben:
Ein guter Betreuer, dem Sie auch weiterhin die Treue halten, wird Ihnen bei vereinzelten Kündigungswünschen mit Sicherheit hilfreich zur Seite stehen - aber die Kündigung müssen Sie schon selbst in schriftlicher Form verfassen bzw. zumindest unterschreiben.
Wenn Sie die Versicherungsanstalt wechseln, sollte es eine Serviceleistung des neuen Betreuers sein, Ihnen bei den Kündigungsschreiben zu helfen. Fragen Sie danacht - tut er das nicht, hat er vielleicht seinen Beruf verfehlt. Natürlich wird die Motivation des Betreuers auch steigen, wenn Sie gleichzeitig mit den Kündigungen auch gleich die neuen Verträge machen...
So Sie aber z.B. eine Direktpolizze (ohne Betreuer, vielleicht auch über das Internet) abschließen, ist es wesentlich zu wissen, wie man aus seinen Verträgen korrekt und ohne finanzielle Schäden aussteigen kann.
Die Geldmarie hat versucht, die populärsten Kündigungsmöglichkeiten und Rücktrittsgründe in der Rubrik Versicherungen (unter dem Menüpunkt "Kündigung von Versicherungen") zusammenzufassen und zu kommentieren.
Dort finden Sie neben den häufigsten Kündigungsgründen auch die entsprechenden Fristen, die man unbedingt einhalten sollte. Aber auch einige Formvorschriften bezüglich Kündigung sollten Sie vorab wissen:
Versicherungskündigungen müssen schriftlich abgegeben werden - auch das Verwenden von Fax und E-mail hat sich diesbezüglich schon bewährt. Aber der klassische (und eingeschriebene) Brief ist noch immer die häufigste (und sicherste) Variante einer Kündigung.
Auf diese Angaben sollten Sie aber nicht vergessen:
Versicherungen müssen übrigens auf rechtlich nicht wirksame Kündigungen binnen 4 Wochen nach Einlangen reagieren - ansonsten erlangt die unwirksame Kündigung Gültigkeit.
Sollten Sie eine Kündigung zu spät durchführen und Sie werden vom Versicherer darauf hingewiesen, müssen Sie diese nochmalig durchführen - eine Kündigung zum späteren (passenden) Zeitpunkt wird nämlich aus einer verspäteten Kündigung nicht abgeleitet.
So Sie die Kündigungsfrist versäumt haben und der Versicherer zeigt sich nicht kulant (ist sein gutes Recht), können Sie aber (um nicht im nächsten Jahr wieder zu spät dran zu sein) schon für das nächste Jahr "vorkündigen" - eine Kündigung ist nämlich 1 Jahr (also unter 12 Monate sollten es sein) im Voraus möglich/gültig!
In vielen Fällen gibt es aber (vor allem für Stammkunden) die Möglichkeit der persönlichen Intervention durch den Betreuer: Oft wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Denn wenn sich jemand von einer Polizze begründet trennen möchte und weiterhin Kunde der Versicherung bleibt, wird man seitens Versicherung nicht auf "Bürokratie" machen. Auch hier gilt oft: Fragen kostet nichts!
Kündigungsart | Informationen | Kündigungsformular |
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