Ein weit verbreiteter Irrtum: Wenn ich mein KFZ (Auto, Motorrad, LKW etc.) bei der Zulassungsstelle abmelde, ist auch die Versicherung automatisch storniert.
Ist sie nämlich (noch) nicht: Die behördliche Abmeldung ist nur der "polizeiliche Akt" - die Versicherung muss separat storniert werden.
Streng genommen geht ja bei einer Haftpflichtversicherung diese auf den Käufer des KFZ über, welcher binnen Monatsfrist ab dem Erwerb des KFZ die Vorversicherung kündigen müsste. In der Praxis kommt dieser alte Passus aber kaum mehr zur Anwendung und der Verkäufer kümmert sich selbst um das Storno seiner eigenen Versicherung.
Auch wenn in vielen Fällen die Versicherung ohnehin davon erfährt und den Vertrag automatisch storniert - achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung auch wirklich von der Abmeldung des Fahrzeuges Kenntnis erhält.
Besonders dann, wenn Sie ihr Fahrzeug selbst abmelden und kein weiteres bei der gleichen Versicherung anmelden, kann es sein, dass Sie mangels Storno des Vertrages weiterhin Vorschreibungen bekommen (die Sie natürlich nicht bezahlen müssen). Aber teilen Sie sicherheitshalber Ihrer Versicherung die Abmeldung mit (Formular unten), sodass diese auch den Vertrag schnell abrechnet (mit dem Stichtag der Abmeldung - "pro rata temporis"). Sie erhalten dann im Regelfall sogar noch etwas Geld zurück, da ja alle Polizzen im Voraus bezahlt werden müssen.
Dieser Vorgang ist bei einer Ummeldung (bei der gleichen Versicherung) übrigens nicht notwendig: Hier wird das Guthaben aus der alten Polizze gleich in die neue Polizze (hat meistens auch die gleiche Polizzennummer) eingerechnet. Sie erhalten also eine Gutschrift auf den neuen Vertrag.
Sollten Sie aber kein neues Fahrzeug anmelden, fordern Sie via Brief, Mail oder Fax (Vorlage unten) Ihr Restguthaben an. Oft reicht es auch aus, die Abmeldebestätigung (erhalten Sie bei der Abmeldung) mit Polizzennummer und Kontonummer an die Versicherung zu senden.
Achten Sie auch darauf, dass auch eventuell vorhandene Zusatzversicherungen (vor allem separate Polizzen) gekündigt werden: Kaskoversicherungen, Unfallversicherungen und vor allem Rechtsschutzversicherungen werden da sehr oft vergessen.
Sollten Sie eine Rechtsschutz-Bündelversicherung haben, melden Sie den Verkauf des KFZ - die Rechtsschutzversicherung wird dann wesentlich günstiger werden. Der Entfall der KFZ-Komponente im Rechtsschutz ist aber kein Kündigungsgrund für den Rest des Vertrags. Hier müssen Sie schon (in den meisten Fällen) den Ablauf der Polizze abwarten.
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